Autor Thema: Kann 29 b Antrag verwirken?  (Read 3531 times)

Fuchs322

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Kann 29 b Antrag verwirken?
« am: 02.12.2018 20:17 »
Hallo,
im Dezember 2017 hatte ich in einem Schreiben die EG 10 TVöD-S geltend gemacht und unabhängig davon einen Höhergruppierungsantrag nach § 29 b TVÜ-VKA erstellt.
Inzwischen habe ich viermal nachgehakt, aber der 29 b-Antrag wird augenscheinlich bewusst nicht bearbeitet.
Man hat mir jetzt ein Angebot auf Höhergruppierung in die EG 9 b (Stufe 6) gemacht, rückwirkend zum 01.06.2017, von derzeit EG 9 a (Stufe 6).
Dafür soll ich jetzt eine Änderungsvereinbarung unterschreiben.
Wie würde sich meine Unterschrift unter diese Änderungsvereinbarung auf meinen 29 b-Höhergruppierungsantrag auswirken? Hat er sich damit erledigt, obwohl die erforderliche Überprüfung vom AG gar nicht durchgeführt wurde und keine Beantwortung erfolgte? Ist der sich aus dem 29 b-Antrag ergebende Anspruch ggf. mit der Unterschrift unter die Änderungsvereinbarung verwirkt oder kann ich selbst nach erfolgter Unterschrift noch eine Beantwortung des 29 b-Antrags fordern? A. m. S. würde mich der 29 b-Antrag mindestens in die EG 9 c, vielleicht auch in die EG 10 (Meinung von ver.di), bringen.
Bleibt die Geltendmachung für die EG 10 bestehen oder hat sich auch diese mit der Änderungsvereinbarung für die EG 9 b erledigt?
Danke Euch!

Spid

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Antw:Kann 29 b Antrag verwirken?
« Antwort #1 am: 02.12.2018 20:45 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung nach §29b TVÜ-VKA wirkt unmittelbar und hat mithin seine Wirkung schon entfaltet. Eine Geltendmachung einer spezifischen Entgeltgruppe gegenüber dem AG hingegen hat - sofern dieser nicht einsichtig ist - ohnehin keine Wirkung, kann eine solche mithin auch nicht verlieren. Sie dürfte hinsichtlich daraus resultierender Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis regelmäßig nicht einmal die tarifliche Ausschlußfrist unterbrechen.
« Last Edit: 02.12.2018 21:31 von Spid »

MoinMoin

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Antw:Kann 29 b Antrag verwirken?
« Antwort #2 am: 03.12.2018 08:42 »
Wenn ich Spids antwort richtig deute, dann solltest du umgehend dein Geld rechtskräftig einfordern mit Fristsetzung und dann EINKLAGEN und nicht länger auf irgendwas warten.

Fabs

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Antw:Kann 29 b Antrag verwirken?
« Antwort #3 am: 04.12.2018 10:00 »
Wenn dir die EG9c oder EG10 zusteht (aus deiner Sicht bzw. Gewerkschaftssicht), dann hilft in diesem Fall wohl nur eine Eingruppierungsfeststellungsklage. Sie ist das richtige Instrument bei unterschiedlichen Ansichten bezüglich Eingruppierung zwischen dir und deinem Arbeitgeber. Auch wenn der Arbeitgeber den 29b-Antrag ablehnt, müsstest du klagen.

Warum du einen Änderungsvertrag in die EG9b unterschreiben solltest, ist mir deshalb schleierhaft. Entweder du hast die 9c oder 10, oder eben nicht.

Die eigentliche Frage sollte also wohl lauten: Willst du gegen deinen Arbeitgeber klagen?

-falls ja: das Gericht wird die Angelegenheit abschließend klären
-falls nein: versuch den 29b-Antrag selbst durchzubekommen oder unterschreib die Änderungsvereinbarung

Fuchs322

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Antw:Kann 29 b Antrag verwirken?
« Antwort #4 am: 04.12.2018 23:10 »
"Die eigentliche Frage sollte also wohl lauten: Willst du gegen deinen Arbeitgeber klagen?"

Hallo Fabs,
genau das ist die Frage. Klagen ist deshalb schwierig, da man in unserem Haus mit persönlichen Gegenmaßnahmen (z. B. Umsetzung, Abordnung, Aufhebungsvertrag etc.) rechnen muss.
Die Überlegung die EG 9 b zu unterschreiben kam daher, da ich bei einer Hochgruppierung in die EG 9 b Stufe 6 temporär ein ähnliches Gehalt wie in der EG 9c Stufe 5 erhalten würde.
Will man dagegen die EG 9 c bzw. 10 erreichen, muss man definitiv klagen. Und ob man sich damit einen Gefallen tut, ist bei uns leider eher zu bezweifeln.
Viele Grüße