Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Krankengeldzuschuss
Kamikatze:
--- Zitat von: Ronny66dart am 03.12.2018 10:45 ---Laut Tvöd muss ich den ja beantragen, aber jetzt sind die 6 Monate Frist für die Geltungmachung von Ansprüchen abgelaufen.
--- End quote ---
Wann genau endete denn die Krankheit?
Fabs:
Ein Antrag ist nicht erforderlich, wie bereits geschrieben. Viel Geld ist es auch nicht, wenn man seit mindestens Juni 1994 beschäftigt ist.
Dieser Zuschuss reicht meistens gerade aus, um eine Überzahlung wegen vermögenswirksamer Leistungen zu verhindern. Prüf' doch noch einmal, ob du diesen Zuschuss tatsächlich nicht erhalten hast.
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