Grundsätzlich unterliegt der Arbeitgeber schon einer gewissen Fürsorgepflicht, gerade in tariflichen oder abrechnungsrelevanten Dingen, von denen der Arbeitnehmer naturgemäß weniger Ahnung hat, als die Personalabteilung. Insofern wäre der entsprechende Hinweis angebracht gewesen, ob eine Verpflichtung dazu besteht, vermag ich nicht zu sagen.
Einige Personalabrechnungssoftwares generieren den Ausweis des Anspruchs bei entsprechenden Arbeitsunterbrechungen aber standardmäßig.