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Jahressonderzahlung nach Verlängerung des Arbeitsverhältnisses

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--- Zitat von: Jojo4037 am 03.12.2018 21:18 ---Das würde ja bedeuten, dass wenn zufällig jemand zum 01.12. seine Stunden aufgestockt bekommt, er dadurch dann auf einmal eine erheblich höhere Sonderzahlung erhält, obwohl er über das Jahr gesehen vielleicht durchschnittlich deutlich weniger als jemand anderes gearbeitet hat.

--- End quote ---

Das wird der Arbeitgeber wohl zu verhindern wissen. I.d.R. werden Erhöhungen (und ebenso (temporäre) Verringerungen) der Arbeitszeit ja nicht über neue, sondern über Änderungsverträge realisiert, sodass diese Personen weiter einen ununterbrochenen Arbeitsvertrag haben.

Studentische Hilfskräfte (und nicht nur die, sondern ja auch andere wissenschaftliche Mitarbeiter und sogar Doktoren bzw. die derzeit in Mode befindlichen 'Juniorprofessoren' im wissenschaftlichen Umfeld) werden aber eben gern und zulässigerweise mit befristeten Verträgen beschäftigt, was dazu führt, dass es zu solchen Besonderheiten wie bei Dir kommen kann.

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