Autor Thema: Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss  (Read 20370 times)

venice89

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Moin,

wir haben aktuell bei uns folgenden Fall bei uns im BR.

Ein Vorgesetzter hat eine neue Tätigkeitsdarstellung für einen IT Mitarbeiter geschrieben.
Diese ist aktuell in der 9A eingruppiert.
Die neue TD ergibt laut Personalstelle eine EG11. Der Mitarbeiter erfüllt jedoch nicht die Qualifikation (Hochschulstudium) und um unter Sonstige beschäftige zu fallen wäre angeblich ein sehr aufwändiges Gutachten notwendig.
Das soll vermieden werden ...

Was wäre nun der korrekte Weg ?

- Aufgaben Streichen damit maximal eine 9B rauskommt? Die höherwertigen Tätigkeiten dürfen also nicht übernommen werden.

- Er würde wegen fehlender Qualifikation automatisch in die 9B eingruppiert (Die Höchste EG die ein MA mit Ausbildung im IT Bereich erreichen kann)

- Es wird eine EG niedriger eingruppiert als die TD ergibt => EG10


Gruß
Venice

Spid

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #1 am: 14.11.2018 10:29 »
Eine Entgeltgruppe niedriger, §12 Abs. 2 TV EntgO Bund.

IT-Guy-in-charge

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #2 am: 22.11.2018 12:18 »
Ein Gutachten? Wo ist das Problem, hier ist es doch eindeutig formuliert:
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EGO Bund,  Teil III, 24

Vorbemerkung
Nach diesem Abschnitt sind Beschäftigte eingruppiert, die sich mit Systemen der Informationstechnik befassen ohne Rücksicht auf ihre organisatorische Eingliederung. 2Zu diesen Systemen zählen insbesondere informationstechnische Hard- und Softwaresysteme, Anwendungsprogramme, Datenbanken, Komponenten der Kommunikationstechnik in lokalen IT- und IT-Weitverkehrsnetzen sowie Produkte und Services, die mit diesen Systemen erstellt werden. 3Dabei werden Tätigkeiten im gesamten Lebenszyklus eines solchen IT-Systems erfasst, also dessen Planung, Spezifikation, Entwurf, Design, Erstellung, Implementierung, Test, Integration in die operative Umgebung, Produktion, Optimierung und Tuning, Pflege, Fehlerbeseitigung und Qualitätssicherung. 4Auch Tätigkeiten zur Sicherstellung der Informationssicherheit fallen unter die nachfolgenden Merkmale. 5Da mit den informationstechnischen Systemen in der Regel Produkte oder Services erstellt werden, gelten die nachfolgenden Merkmale auch für die Beschäftigten in der Produktionssteuerung und im IT-Servicemanagement.

Entgeltgruppe 10
Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z. B. in der Fachrichtung Informatik) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
---

Ging bei mir auch so -ohne Studium- mit 20 Jahren Berufserfahrung. -> EG11

Spid

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #3 am: 22.11.2018 12:34 »
Mir erschließt sich nicht, inwiefern die zitierte Passage dazu geeignet sein sollte, die Notwendigkeit einer - nicht unbedingt gutachterlichen, aber nichtsdestotrotz hinreichenden - Darlegung der Erfüllung der Voraussetzungen, die das BAG in seiner jahrzehntelangen, gefestigten Rechtsprechung an den "sonstigen Beschäftigten" geknüpft hat, zu negieren. Nichts in der Sachverhaltsschilderung deutet auch nur an, daß der Betroffene diese Voraussetzungen erfüllt.

venice89

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #4 am: 16.12.2018 22:41 »
Danke erstmal für die Antworten. Es wurde bei dem Mitarbeitenden nun die TD doch nur mit EG10 bewertet.
Nun stellt sich die Frage, da laut Personalabteilung das Merkmal Sonstige Beschäftigte nicht angewendet werden kann, schon wieder die Frage welche EG er nun erhält.

Denn laut §12 wird ja eine EG niedriger eingruppiert, das wäre dann die EG9c die es in den Eingruppierungsmerkmalen für den IT Bereich jedoch gar nicht gibt.
Bedeutet das dann dass der Mitarbeitende in der 9B eingruppiert wird oder spielt das keine Rolle?


Gruß
Venice

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #5 am: 16.12.2018 23:01 »
9c
Eine runter ist die Regel und daher ist es irrelevant, ob es diese für deinen Bereich regulär gibt.

Mit welcher Begründung wurde denn nachgewiesen, dass das Merkmal Sonstiger Beschäftigter nicht zur Anwendungen kommen kann. Der fehlende Wille als Personaler ein entsprechendes Gutachten zu erstellen(zu können) ist wohl kein Argument.
« Last Edit: 16.12.2018 23:05 von MoinMoin »

venice89

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #6 am: 17.12.2018 17:24 »
Moin,

die Begründung liegt noch nicht vor, das Problem ist natürlich auch das es sehr schwierig ist das zu Begründen und festzustellen.

Der "Sonstige Beschäftigte" wurde ja so weit ich weis vom BAG sehr ausführlich definiert. Es reicht ja nicht das der MA die selben Tätigkeiten ausübt, sondern das er auch eine ähnliches von Wissen von der Breite und Tiefe her besitzen wie ein entsprechender Studierter. Das Nachzuweisen ist gar nicht so einfach.
Nun könnte man versuchen zu argumentieren, das es in der Abteilung IT gar keinen Studierten gibt und dennoch die Tätigkeiten voll umfänglich erfüllt werden - Und der MA auch entsprechend Flexibel einsetzbar ist.

Die Eingruppierungspraxis ist hier generell manchmal etwas seltsam - ich habe da schon einiges erlebt ;)

Wir warten erstmal ab ... Ich stehe mit dem MA auf jeden Fall in Kontakt. Er sagte mir das er auch mit der 9B oder 9C leben könnte. Auch das ist schon ne ordentliche Steigerung. Aber prinzipiell sollte erstmal der vorgesehene Weg des TVöD gegangen werden.

Spid

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #7 am: 17.12.2018 17:28 »
Eine Eingruppierungspraxis kann „hier“ nur von anderen Orten abweichen, wenn andere Eingruppierungsnormen Anwendung finden. Ansonsten ist sie für den Geltungsbereich des TVÖD Bund universal, da es keine Faktoren vor Ort gibt, die Einfluß auf die Eingruppierung hätten.

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #8 am: 17.12.2018 17:35 »
Ich würde es eher so formulieren: Die Häufigkeit von Eingruppierungsirrtümer (zu gunsten oder ungunsten des AN) ist unterschiedlich.
 ???

Frage: Wenn man nicht als Sonstiger eingruppiert wird (ist) und deswegen ein EG runter kommt, wie wäre die Situation, wenn man in der (gleichen) Abteilung neue (andere) Aufgaben bekommt und ausübt, die ebenfalls eine EG höher sind. Wäre dies nicht ein Nachweis, dass man ein Sonstiger ist, da man dadurch ja vom AG eine Verwendungsbreite unterstellt bekommt?

Spid

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #9 am: 17.12.2018 17:39 »
Ein Nachweis wohl kaum, aber möglicherweise ein Hinweis auf die entsprechende Verwendungsbreite.

venice89

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #10 am: 17.12.2018 19:35 »
Eine Eingruppierungspraxis kann „hier“ nur von anderen Orten abweichen, wenn andere Eingruppierungsnormen Anwendung finden. Ansonsten ist sie für den Geltungsbereich des TVÖD Bund universal, da es keine Faktoren vor Ort gibt, die Einfluß auf die Eingruppierung hätten.

Mit "seltsam" meine ich das frisch Ausgelernte erstmal ein "Template" bekommen ohne das geschaut wird was der MA nun wirklich für Tätigkeiten übernimmt, kümmert er sich nicht selber drum (oder hat einen guten direkten Vorgesetzten) bleibt das erstmal so.

Oder der AG sucht sich eine EG aus die er bereit ist zu bezahlen und dann wird auf dieser Basis eine TD geschrieben (ob die dann der Realität entspricht ist nebensächlich).

Oder es werden Tätigkeiten aus einer TD gestrichen um eine niedrigere EG zu erzielen (es wird dann natürlich trotz dem erwartet das der AN die gestrichenen Aufgaben ausführt - leider funktioniert der Plan meistens auch ;) )

Das dass Tarifwidrig ist ist klar, der TVöD wird hier nicht wirklich gelebt.

MoinMoin

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Antw:Tätigkeitsmerkmale & Fehlender Hochschulabschluss
« Antwort #11 am: 17.12.2018 21:52 »
Das dass Tarifwidrig ist ist klar, der TVöD wird hier nicht wirklich gelebt.
Allerdings von beiden Seiten nicht. Der AN der Dinge macht, zu denen er nicht befugt ist, weil ihm diese nicht übertragen wurden, der AG der Dinge erwartet von einem AN, ohne gewillt zu sein, ihm diese auch wirksam zu übertragen.
Weil: Haben wir schon immer so gemacht.... ::)