Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
AT-Beschäftigte bei der Generalzolldirektion
Spid:
Die Formulierung schließt einzig den §30 Abs. 2 Satz 1 TVÖD aus.
nichts_tun:
Jetzt habe ich es verstanden. Danke.
(Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.)
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