Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

AT-Beschäftigte bei der Generalzolldirektion

<< < (2/2)

Spid:
Die Formulierung schließt einzig den §30 Abs. 2 Satz 1 TVÖD aus.

nichts_tun:
Jetzt habe ich es verstanden. Danke.

(Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.)

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version