Hallo zusamen,
hat einer von Euch Erfahrung gesammelt, was die Übernahme der Kosten für Lernmittel (Gesetzestexte etc.) angeht im Qualifizierungsaufstieg in die Laufbahngruppe 2,1. Einstigesamt in NRW? (ehemaliger Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst).
Mein Dienstherr ist der Auffassung, dass sämtliche Unterlagen / Gesetzestexte / Verordnungen etc. bereits in der Besoldung die ich erhalte abgedeckt sind. Ich kann mir dies nur schwer vorstellen, finde jedoch keine gegenteilige Regelung.
Sofern einer von Euch eine Idee hat, wie ich die Kosten (außer durch die Steuer) erstattet bekomme wäre ich dankbar. wenn Ihr die Idee mit mir teilt
Viele GRüße
Pubinaut