Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Wann verfällt der Urlaubsanspruch?
Spid:
Grundsätzlich ja.
Ostsee:
Zunächst einmal Danke an D-x. Leider verwirren mich jetzt die Antworten 3 bis 5 !
Ist mein Urlaub aus 2017 jetzt verfallen oder kann ich diesen wie unter Antwort 1 dargelegt bis zum 31.03.2019 antreten?
Vielen Dank.
Spid:
Das hängt wesentlich davon ab, ob die Voraussetzungen für die Urlaubsübertragung für den Urlaub 2017 überhaupt vorlagen.
D-x:
Idealerweise fragst Du mal bei Deiner Personalabteilung nach. Das genannte Urteil kannst Du ja mal im Gedächtnis behalten. So wie ich Spids Antwort lese, sind möglicherweise schon Ansprüche verfallen. Erfahrungsgemäß sind Personalsachbearbeiter aber nicht immer mit allen maßgeblichen Gesetzen vertraut, sodass sich das Problem vielleicht gar nicht stellt.
Ostsee:
--- Zitat von: Spid am 05.12.2018 09:18 ---Das hängt wesentlich davon ab, ob die Voraussetzungen für die Urlaubsübertragung für den Urlaub 2017 überhaupt vorlagen.
--- End quote ---
Bei unserer Verwaltung ist es seit mind. 20 Jahren so, dass wir den Urlaub spätestens bis zum 31.03 des Folgejahres antreten müssen. Dies ist quasi ungeschriebenes Gesetz; d.h. es musste hierfür noch nie jemand einen Antrag auf Übertragung bei der Personalabteilung stellen.
Kann man in Kenntnis dieses Hintergrundes sagen, dass die Voraussetzungen für eine Übertragung vorlagen und somit der Urlaub nicht verfallen ist ?
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version