Autor Thema: Aufwandsentschädigungen für Ausschussteilnahmen innerhalb der Haupttätigkeit  (Read 4202 times)

CMcCandless

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Guten Morgen zusammen,

gestern kam folgende - mir persönlich bis dahin unbekannte - Thematik auf:

Es gibt Mitarbeitende im Hause (kreisangehörige Stadtverwaltung in NRW, TVöD-V), die in Folge von Ratsbeschlüssen zu Ausschussmitgliedern in Wasser- und Bodenverbänden wurden. Für die Teilnahme an den Sitzungen (etwa 6-7 mal jährlich für 2-3 Stunden), die diese Mitarbeitenden während ihrer Arbeitszeit wahrnehmen und für die ihnen nach eigener Aussage keine Aufwendungen entstehen, da sie die erforderlichen Fahrten zur Teilnahme mit Dienstfahrzeugen (oder gegen Abrechnung des privaten Wagens) zurücklegen, erhalten sie gemäß der Verbandssatzungen eine Aufwandsentschädigung.

Frage ist nun, wie mit diesen Geldern umzugehen ist, da die Tätigkeit offenbar (bisher) nicht als Nebentätigkeit wahrgenommen wurde. (§ 3 Abs. 3 TVöD ist mir bekannt.)

Da, wie gesagt, die Thematik für mich vollkommen neu ist, ich zurzeit in ganz anderen Aufgaben stecke - wie ich es kenne, aber trotzdem besser gestern als heute "oben" Bericht erstatten soll, wie das Ganze zu bewerten ist, wollte ich mich zumindest schnell in das Thema einlesen, leider landet ich bei der Suche aber immer nur bei den Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder oder auch den Voraussetzungen für die Steuer- und Beitragsfreiheit. Hat vielleicht hier jemand einen Tipp für mich?

Besten Dank vorab!

D-x

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Ist die Frage jetzt, wie die steuerliche bzw. beitragsrechtliche Behandlung in der Personalabrechnung vorzunehmen ist, oder ob möglicherweise auf die Zahlungen gänzlich verzichtet werden kann? Leider wird das für mich aus "Frage ist nun, wie mit diesen Geldern umzugehen ist (...)" nicht klar, der Hinweis zur Nebentätigkeit macht es auch nicht eindeutiger.

CMcCandless

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Sorry, mir geht es darum, wie der Arbeitgeber mit dieser Information/Situation rechtlich umgehen muss (Sind die Mitarbeitenden aufzufordern, keine Aufwandsentschädigungen anzunehmen / sind diese ansonsten abzuführen / muss man die Ausschussteilnahme als Nebentätigkeit für den gleichen AG ansehen etc.?)

Spid

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Gibt es eine grundsätzliche Regelung zur Ablieferungspflicht?

D-x

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Zumindest aus Abrechnungssicht kann ich beitragen, dass eine Haupt- und Nebenbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber nicht möglich ist, was spätestens im ELStAM-Verfahren wegen entsprechender Fehlerrückmeldung auffallen würde, und auch im SV-Meldewesen dürfte das problematisch werden :-)

Wie man als Kommune damit umgehen kann/soll/muss, kann ich auch nicht beantworten, wage aber mal Spid mit der Äußerung "Der TVöD trifft dazu keine Regelung" vorzugreifen.

Als Arbeitnehmer könnte man natürlich, wenn sich das rechnet, anbieten, für die Zeit der Sitzungen die Arbeit niederzulegen (Dies quasi als Pause behandeln), wobei dann die Dienstwagennutzung und Wegstreckenentschädigungen nicht zu begründen wären.

Leider kann ich nicht mehr dazu beitragen, finde die Frage aber spannend und verfolge den Thread gern weiter :-)

CMcCandless

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Vielen Dank in jedem Fall für die Antworten!


Eine (entsprechend deklarierte) Regelung zur Ablieferungspflicht gibt es im Hause bislang nicht.

(In der Allgemeinen Geschäftsanweisung gibt es nur den Punkt "Belohnungen und Geschenke": "Die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vergünstigungen für ein dienstliches Tun, Dulden oder Unterlassen ist untersagt [...] Die Annahme offensichtlich geringwertiger Artikel (Kalender, Kugelschreiber, o.ä.) gilt dagegen als von vornherein genehmigt, sofern eine jährliche Wertgrenze in Höhe von 15,00 € nicht überschritten wird.")

Kryne

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Antw:Aufwandsentschädigungen für
« Antwort #6 am: 05.12.2018 11:50 »
Also bei uns gibt es etwas ähnliches. Die entsprechenden Mitarbeiter müssen sich während dieser Sitzungen von der Zeiterfassung abmelden und danach wieder anmelden. Die Sitzungen zählen nicht als Arbeitszeit. Einsatz von privat KFZ kann nicht abgerechnet werden. Sie erhalten ihr reguläres Sitzungsgeld.

Zu betonen ist, dass die Mitarbeiter dies hier "freiwillig" tun. Es wurde bisher keiner in diesen Sitzungsdienst gezwungen. In der Regel finden diese Sitzungen auch Nachmittags / Abends statt, so dass die Mitarbeiter keine Probleme haben ihre reguläre Arbeitszeit zu leisten.