Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Aufwandsentschädigungen für Ausschussteilnahmen innerhalb der Haupttätigkeit
CMcCandless:
Vielen Dank in jedem Fall für die Antworten!
Eine (entsprechend deklarierte) Regelung zur Ablieferungspflicht gibt es im Hause bislang nicht.
(In der Allgemeinen Geschäftsanweisung gibt es nur den Punkt "Belohnungen und Geschenke": "Die Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vergünstigungen für ein dienstliches Tun, Dulden oder Unterlassen ist untersagt [...] Die Annahme offensichtlich geringwertiger Artikel (Kalender, Kugelschreiber, o.ä.) gilt dagegen als von vornherein genehmigt, sofern eine jährliche Wertgrenze in Höhe von 15,00 € nicht überschritten wird.")
Kryne:
Also bei uns gibt es etwas ähnliches. Die entsprechenden Mitarbeiter müssen sich während dieser Sitzungen von der Zeiterfassung abmelden und danach wieder anmelden. Die Sitzungen zählen nicht als Arbeitszeit. Einsatz von privat KFZ kann nicht abgerechnet werden. Sie erhalten ihr reguläres Sitzungsgeld.
Zu betonen ist, dass die Mitarbeiter dies hier "freiwillig" tun. Es wurde bisher keiner in diesen Sitzungsdienst gezwungen. In der Regel finden diese Sitzungen auch Nachmittags / Abends statt, so dass die Mitarbeiter keine Probleme haben ihre reguläre Arbeitszeit zu leisten.
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