Wenn es sich vollständig um Überstunden i.S.d. § 7 Abs. 7 TVÖD handelt:
Du bekommst an Zuschlägen:
Für die Überstunden unter der Woche, sofern nicht Nachts: 15 v.H. Zuschlag
(§ 8 Abs. 1 Nr. a TVÖD)
Für die Überstunden am Sonntag: 40 v. H. Zuschlag
(§ 8 Abs. 1 Nr. a und c TVÖD)
Das auf eine Stunde entfallende Tabellenentgelt berechnet sich wie folgt:
Entgelt / (regelm. Wö.-Arbeitszeit x 4,348) = Stundenentgelt
(§ 24 Abs. 3 TVÖD)
Bei Überstunden ist die tatsächliche Stufe, höchstens jedoch Stufe 4 der EG heran zu ziehen.
Beispielrechnung auf deinen Fall bezogen, vorausgesetzt Stufe 4 ist erreicht, AZ 39 Std./Woche, die Überstunden fanden zu je 20 "normal" und am Sonntag statt und du beziehst neben dem Tabellenentgelt nach E13 nichts weiter:
Stundenentgelt: 28,86 EUR
( 4.893,73 / (39x4,348) )
Überstunden (unter der Woche):
28,86 x 1,15 x 20
= 663,78 EUR
Überstunden (Sonntag):
28,86 x 1,40 x 20
= 808,08 EUR
Gesamt:
= 1.471,86 EUR
Sofern die Überstunden an einem Samstag stattfanden, gilt die Berechnung mit dem Zuschlag von 15 v.H. für sämtliche Überstunden. Dann läge das Gesamtergebnis bei 1.327,56 EUR. Wenn Teile dieser Überstunden auf einen Sonntag entfallen, müsste eine entsprechend genauere Aufteilung erfolgen.