Autor Thema: Höhe der Auszahlung von Überstunden  (Read 31366 times)

Karsop

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Höhe der Auszahlung von Überstunden
« am: 07.12.2018 08:35 »
Hallo,
Ich habe 40 Überstunden angesammelt, die mir ausbezahlt werden sollen. Wie wird die Auszahlungssumme dabei berechnet? Ich habe eine e13 Stelle. Ist das dann brutto so viel Gehalt wie von etwa 1 Woche normaler Arbeitszeit, netto durch die steigende Steuerlast dann etwas weniger wie das übliche netto? Oder gibt es bestimmte Stundensätze für ausbezahlte Stundensätze? Von den 40 Stunden sind die Hälfte zusätzliche Überstunden an Wochenenden, die andere Hälfte Stunden von längeren Arbeitstagen unter der Woche.

Spid

  • Gast
Antw:Höhe der Auszahlung von Überstunden
« Antwort #1 am: 07.12.2018 08:38 »
Handelt es sich tatsächlich um Überstunden?

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,568
Antw:Höhe der Auszahlung von Überstunden
« Antwort #2 am: 07.12.2018 09:06 »
Bei angeordneten Überstunden gibt's glaube ich +15%?

Bommel100715

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18
Antw:Höhe der Auszahlung von Überstunden
« Antwort #3 am: 07.12.2018 15:13 »
Wenn es sich vollständig um Überstunden i.S.d. § 7 Abs. 7 TVÖD handelt:

Du bekommst an Zuschlägen:

Für die Überstunden unter der Woche, sofern nicht Nachts: 15 v.H. Zuschlag
(§ 8 Abs. 1 Nr. a TVÖD)
Für die Überstunden am Sonntag: 40 v. H. Zuschlag
(§ 8 Abs. 1 Nr. a und c TVÖD)

Das auf eine Stunde entfallende Tabellenentgelt berechnet sich wie folgt:

Entgelt / (regelm. Wö.-Arbeitszeit x 4,348) = Stundenentgelt
(§ 24 Abs. 3 TVÖD)

Bei Überstunden ist die tatsächliche Stufe, höchstens jedoch Stufe 4 der EG heran zu ziehen.

Beispielrechnung auf deinen Fall bezogen, vorausgesetzt Stufe 4 ist erreicht,  AZ 39 Std./Woche, die Überstunden fanden zu je 20 "normal" und am Sonntag statt und du beziehst neben dem Tabellenentgelt nach E13 nichts weiter:

Stundenentgelt: 28,86 EUR
( 4.893,73 / (39x4,348) )

Überstunden (unter der Woche):
28,86 x 1,15 x 20
= 663,78 EUR

Überstunden (Sonntag):
28,86 x 1,40 x 20
= 808,08 EUR

Gesamt:
= 1.471,86 EUR

Sofern die Überstunden an einem Samstag stattfanden, gilt die Berechnung mit dem Zuschlag von 15 v.H. für sämtliche Überstunden. Dann läge das Gesamtergebnis bei 1.327,56 EUR. Wenn Teile dieser Überstunden auf einen Sonntag entfallen, müsste eine entsprechend genauere Aufteilung erfolgen.


D-x

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 204
Antw:Höhe der Auszahlung von Überstunden
« Antwort #4 am: 10.12.2018 09:40 »
Ist das dann brutto so viel Gehalt wie von etwa 1 Woche normaler Arbeitszeit, netto durch die steigende Steuerlast dann etwas weniger wie das übliche netto?

Die Berechnung wurde ja schon sehr ausführlich dargestellt.
Zu o.g. Satz würde ich aber mal vorsichtig ankündigen, dass es netto nicht nur etwas weniger sein wird,
sondern gerade bei jemand in E13 auf Grund des hohen Grenzsteuersatzes durchaus deutlich weniger sein kann.