Autor Thema: Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L  (Read 10303 times)

öfföff

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #15 am: 06.12.2018 15:10 »
Also wollte der AG eine höherwertige Tätigkeit übertragen, der AN lehnt dies - aus welchem Grund auch immer - ab. Und dafür soll er nun „belohnt“ werden?

Nein der AG will lediglich den Mitarbeiter für seine guten Leistungen belohnen, auch um ihn dauerhaft zu halten, ohne Änderung der Tätigkeiten.

Spid

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #16 am: 06.12.2018 15:11 »
Die Sachverhaltsschilderung beinhaltet aber ausdrücklich eine Höhergruppierung, an derer statt die Zulage gezahlt werden soll:
Ist es möglich, anstatt eine Höhergruppierung durchzuführen, eine pauschale Zulage zum Brutto (zb. 400 EUR) zu gewähren, die auch bei Stufenaufstieg erhalten bleibt?
In welchem Rahmen bestehen hier Möglichkeiten?

öfföff

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #17 am: 06.12.2018 15:13 »
Ja, die Höhergruppierung wäre die andere Alternative den Mitarbeiter besser zu entlohnen. Da dies aber eine EG 14 bedeuten würde, bei der eine Zustimmung übers Ministerium geholt werden muss, wird nach weniger aufwändigen Lösungen gesucht. Das Ministerium genehmigt nur eine begrenzte Zahl von EG 14, und 15 Stellen. Bis EG 13 kann ohne zuständiges Ministerium eingestellt werden. (Uniklinik, Anstalt d. öff. Rechts)
« Last Edit: 06.12.2018 15:25 von öfföff »

Spid

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #18 am: 06.12.2018 15:26 »
Eine Höhergruppierung hätte ja höherwertiger Tätigkeiten bedurft... aber egal, man kann innertariflich eine Zulage nach §16 Abs. 5 zahlen, die sich auch so ausgestalten läßt, daß sie beim Stufenaufstieg erhalten bleibt. Auch innertariflich ließe sich die höherwertige Tätigkeit, die man für E14 im Auge hatte, vorübergehend übertragen. Auch dann ist eine Zulage zu zahlen.

öfföff

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #19 am: 06.12.2018 15:32 »
Ja der Pragraph §16 scheint mir die simpelste Lösung für das Problem zu sein.

MoinMoin

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #20 am: 06.12.2018 15:42 »
Nö er ist die einzige Möglichkeit im TV-L jemanden tariflich mehr Geld zu geben.

Aber am Ende ist halt maximal EG13S6 + 20% (bzw. 25% im WiMi Bereich) EG13S2
soweit ich mich erinnere.

In den TdL Durchführungshinweise ist hier allerdings (zumindest in Niedersachsen) das FM noch in der Entscheidungskette drin.


Alles andere zb. EG14 zahlen, obwohl nur EG13 auszuübenden Tätigkeiten sind ist eine übertarifliche Bezahlungen.


« Last Edit: 06.12.2018 15:44 von MoinMoin »

öfföff

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #21 am: 06.12.2018 15:43 »
Nö er ist die einzige Möglichkeit im TV-L jemanden tariflich mehr Geld zu geben.

Aber am Ende ist halt maximal EG13S6 + 20% (bzw. 25% im WiMi Bereich) EG13S2
soweit ich mich erinnere.


Das ist doch gar nicht so schlecht? Resultiert ja in einer Bezahlung die besser als EG 14 ist.

MoinMoin

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Antw:Zulage zum Brutto-Entgelt TV-L
« Antwort #22 am: 06.12.2018 15:58 »
Wobei zu beachten ist: Es kann nur max das Entgelt von zwei Stufen mehr als die Aktuelle gewährt werden.
Und wenn man in der Endstufe ist, dann eben die 2x% on the Top.

Da fällt mir allerdings gerade auf, das jemand der in der Stufe 4 ist (§17 Abs 2 mal nicht betrachtet)  9 Jahre Geld der Stufe 6 bekmmen kann und erst dann den Zuschlag oben drauf.