Aus welchem Grund soll die Höhergruppierung denn verhindert werden? Stufenlaufzeit?
Wenn er die Änderung der auszuübenden Tätigkeit ablehnt, gibt es natürlich keine Höhergruppierung. Mir erschließt sich dann aber nicht, warum der AG ob der damit unveränderten Umstände eine Zulage zahlen sollte.
Für diesen bestünde aber keine Rechtspflicht, diese Aufgaben zu erledigen. Also zahlt der AG Geld für nix... Da wäre doch eher zu prüfen, ob eine zunächst vorübergehende Übertragung in Betracht käme. Für die bräuchte es auch nicht des Einverständnis des AN.
Aber hier ging es ja explizit um übertarifliche Zulagen.