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Persönliche Zulage höherwertige Tätigkeit

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verwaltungsdödel:
Hallo Zusammen,

ich bin nun seit dem 01.02.2018 auf einer neuen Stelle, welche laut Stellenausschreibung in EG 9b eingruppiert. Ich habe im Oktober 2018 meine Prüfungen für den BL 2 geschrieben. Laut Gesetz würde mir eine persönliche Zulage in Höhe des Differenzbetrages von meiner jetzigen Eingruppierung und der laut Stellenbeschreibung.

Bei uns im Haus gibt es keine Stellenbewertungen.
Nun ist es so das mir ab 01.05.2019 die Teamleitung übertragen werden soll (vorher noch Einarbeitung) und dann auch die Höhergruppierung.

Normalerweise steht mir doch trotzdem die Zulage zu. Ich fühle mich leicht veräppelt, da ich ja seit nun 01.02.2018 auf der Stelle sitze immer noch nach der bisherigen EG bezahlt werde.

Kann mir jemand vielleicht helfen?

Lars73:
Sind Dir denn Aufgaben nach E9b übertragen (auch ohne Teamleitung ist es eine E9b?). Dann schriftlich das Geld einfordern und wenn es nicht hilft ggf. klagen. (Ggf. noch vor der Klage Personalrat um Unterstützung bitten.)

Spid:
Stellen sind tariflich unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Zudem ist nicht klar, auf welches Gesetz der TE abhebt, das ihm als Anspruchsgrundlage für seinen behaupteten Anspruch dienen soll. Eine solche gesetzliche Regelung ist mir nicht bekannt.

verwaltungsdödel:
Wer legt fest welche Tätigkeit wie einzugruppieren ist? Es gibt keine Stellebewertung bei uns im Haus.

Spid:
Die Eingruppierung ergibt sich aus der EGO.

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