Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Persönliche Zulage höherwertige Tätigkeit
verwaltungsdödel:
Ich erledige bereits alle Aufgaben die ich zur Aufgabe habe bis auf die Teamleitung, allerdings kann die Teamleitung alleine keine Eingruppierung nach 9b ausmachen oder?
Da ich jetzt noch in EG 6 eingestuft bin würd ich ja bis ende April (also ein Jahr lang) noch nach EG 6 bezahlt werden obwohl ich bereits Tätigkeiten die wohl einer höheren Tätigkeit entsprechen mache.
Das kann überspitzt gesagt ewig hinausgezogen werden, bis der Vorgesetzte sagt das man jetzt eingearbeitet ist und somit auch Teamleitung sein kann...
Spid:
Ein Anspruch auf die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit besteht nicht, schon gar nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung wird durch die Rechtsmeinung des AG nicht berührt und kann ggfs. gerichtlich festgestellt werden.
MoinMoin:
1.) Lass dir schriftlich von deinem AG mitteilen, was jetzt deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
2.) Falls die dir nichts dergleichen geben, dann schränke deine Arbeit in dem Umfang ein, dass sie deiner ehemilgen Tätigkeiten entspricht.
3.) Alternative: Erfasse dein ausgeübten Tätigkeiten mit Zeitanteile und lass dir von deinem AG bestätigen, dass dies deine auszuübenden Tätigeiten sind.
Dann kannst du überprüfen, welche EG das ist ....
Wenn bei uns ein Bote, juristsch ausgefeilte Bereichte für das Ministerium verfasst, dann wird er solange als Bote bezahlt, bis der AG diese Tätigkeiten überträgt, dass er bitte diese Berichte schreiben soll.
Und unter AG ist regelmäßig nicht irgend ein dahergelaufender Referatsleiter zu verstehen.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version