Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Rückwirkende Berücksichtigung erreichter Stufe
Spid:
Da das nicht Bestandteil Deiner Sachverhaltsschilderung war, bezog sich meine Aussage naheliegenderweise auch nicht darauf.
MoinMoin:
--- Zitat von: Lou am 06.12.2018 07:47 ---Auf welche Norm beziehst du dich, wenn ich innerhalb eines Arbeitgebers zwischen zwei gleichwertigen, mit E9a bewerteten Stellen, wechsele und meine in Entgeltgruppe 6 erworbene Berufserfahrung förderlich ist?
--- End quote ---
Also du bist von der E6 Stelle zur E9a Stelle gewechselt (neuer AG).
Und dann würdest evtl. jetzt bei deinem neuem AG von einer EG9a Stelle zu einer anderen EG9a Stelle wechseln?
Und dein neuer (jetzt dann alter) AG soll (möchte) dir förderliche Zeiten anerkennen, weil du eben Erfahrung aus deinem alten Job mitbringst.
Stumpf gesagt ginge es natürlich nur zum 1.1.19, dass er dir förderliche Zeiten anerkennt (wenn er will), aber offensichtlich will er nicht und zwingen kannst du ihn nicht.
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