Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir bezüglich meiner genehmigten Höhergruppierung einige Fragen beantworten. Zunächst einmal zur Ausgangslage.
Seit 2012 habe ich einen Arbeitsvertrag bei einer Stadtverwaltung nach TVöD, EG 8.
Mitte Februar dieses Jahres habe ich einen Antrag auf Neubewertung der Stelle gestellt, da die Aufgaben meines Erachtens eher der TG 9a zugeordnet werden sollten. Damit bei der Neubewertung die Stufe (4) auch weiterhin beibehalten wird, habe ich den Antrag nicht im Jahr 2017 gestellt.
Nun kam die Bestätigung seitens der Dienststelle, dass die Stelle in der 9a bewertet wird- allerdings erst ab 01.03.2018.
Wäre nach §37 TVöD die Stelle nicht rückwirkend 6 Monate vor der Antragstellung mit TG 9a zu besolden? Hat hier die Neuschaffung der Tarifgruppe 9 a einen Einfluss, sodass die Rückwirkung eventuell nicht im Jahr 2017 möglich ist? Wenn ja, sollte die Stelle doch aber ab 01.01.2018 als 9a besoldet werden!?
Und wie sieht es mit der bisher erreichten Stufenlaufzeit aus? Läuft diese weiter wie bisher (letzte Aufwertung Ende 2016) oder beginnt die Zeit von neuem?
Vielen Dank schonmal im Voraus