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Befreiung von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht Altfallregelung

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Seehase:
Hallo, ich hätte da eine ähnliche Frage. Ich habe am 1.2.17 bei einem LRA in Bayern angefangen. Vorher war ich über 20 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber im ÖD (DRV) beschäftigt und habe dort den Lehrgang für den gehobenen Dienst (vergleichbar AL II) gemacht. Derzeit bin ich in E8 mit Zulage nach 9a (vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit) eingruppiert. Ich überlege nun mich auf die zum Ende des Jahres frei werdende Stelle einer Teamleitung zu bewerben. Dafür wird vermutlich ein AL II Voraussetzung sein. Bin ich aufgrund der 20jährigen Tätigkeit im ÖD von der Prüfungspflicht befreit bzw. ist mein Lehrgang bei der DRV ausreichend? Das 40. Lebensjahr habe ich auch schon lange vollendet ;-)

Spid:
Mutmaßlich erfüllst Du sogar mehrere Ausnahmetatbestände der Ausbildungs- und Prüfungspflicht. Diese bezieht sich aber nur auf die Eingruppierung. Zur Stellenbesetzung trifft der TVÖD naheliegenderweise jedoch keine Regelungen, mithin ist es am AG, die Voraussetzungen für diese festzulegen.

Seehase:
Danke Spid. Es wäre also dann die Frage, ob mein AG meinen Lehrgang als AL II-Ersatz anerkennen würde wenn dieser Voraussetzung für die Stellenbesetzung ist?

Spid:
Ja.

Seehase:
Vielen Dank, Spid! ;D

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