Autor Thema: [HB] Laufbahnwechsel in den höheren Dienst/hauptberufliche Tätigkeit  (Read 3237 times)

Magda

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Hallo zusammen!

Ich hab vor Kurzem meinen Masterabschluss erworben und mich zeitnah auf eine A13er Stelle im höheren Dienst beim selben Dienstherren beworben und diese Stelle auch erhalten.

Um die Voraussetzungen für einen Laufbahnwechsel zu erfüllen, muss ich meine neue Tätigkeit 3 Jahre ausüben.

Da nun das Thema Familienplanung im Raum steht, würde mich interessieren, welche Zeiten zu der hauptberuflichen Tätigkeit dazu zählen. Im Beamtengesetz oder der Laufbahnverordnung habe ich leider keine konkreten Informationen dazu gefunden, ob ggf. Zeiten des Mutterschutzes oder der Elternzeit teilweise angerechnet werden. Lediglich zur Teilzeitarbeit gab das Gesetz Auskunft, d.h. Zeiten mit mind. der Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit werden vollständig berücksichtigt.

In Anbetracht dessen, dass es in HB nur einen einheitlichen Beförderungstermin im Jahr gibt, macht es durchaus Sinn, die Elternzeit zu verkürzen und durch Teilzeitarbeit eventuell einen früheren Beförderungstermin zu erwischen. Dazu müsste ich nur wissen, welche Zeiten angerechnet werden und welche nicht. Ich vermute, dass die Elternzeit rausfällt, aber wie sieht es mit den Mutterschutz-Zeiten aus? Und was ist die zugehörige Rechtsgrundlage?

Danke!

Schokobon

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Ich hoffe deine neue Stelle hat nichts mit Personalwesen zu tun denn du könntest mit deinem Masterabschluss in die Verlegenheit kommen Rechtsfragen beantworten zu müssen und naja...deine hier wäre eine davon.

Magda

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Nein, die Stelle hat nichts mit Personal zu tun.

Mir ist schon klar, dass es eine personalrechtliche Frage ist. Ich möchte mich jedoch (noch) nicht an meine Personalstelle wenden, da ich noch gar nicht schwanger bin und ich in meinem Referat keine Unruhe stiften möchte (der Flurfunk funktioniert bei uns sehr gut).