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Höhergruppierung nach Elternzeit

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Elternzeit123:
Im groben:
Bisher war es so, dass die Rechnungen auf Papier bei uns eingegangen sind. Diese wurden dann über die Poststelle verteilt und von den jeweiligen Fachbereichen vor kontiert. Danach wurden sie bei uns zum händischen buchen in Papierform abgegeben.

Nun gehen sie in der Poststelle ein, werden eingescannt und gehen digital erst an uns. Wir kontieren digital vor und verteilen noch einmal an die Fachbereiche zum rüberschauen. Dann kommen sie zurück und werden von uns elektronisch gebucht.

Also hätte das Personalamt im Zuge des Antrages aufhorchen und für alle betroffenen Mitarbeiter eine Höhergruppierung vorschlagen müssen...? Das haben sie aber nicht gemacht, sodass bisher jeder einzeln einen Antrag abgegeben hat.

Spid:
Rumgestümpere. Organisationsversagen. Ich würde mir einen AG suchen, der wenigstens die Basics auf die reihe bekommt. Wenn der AG eine Organisationsmaßnahme durchführt, muß er die Auswirkungen auf die Eingruppierung von vornherein berücksichtigen und entsprechend handeln. Die Entgeltzahlung ist seine Hauptpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Und was wäre gewesen, wenn Ihr gesagt hättet: "Nö, das ist eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung, damit bin ich nicht einverstanden." Dann stünde er jetzt mit einem neuen System zur Rechnungsabwicklung da und keinem, der es ausführt.

Elternzeit123:
Wie gesagt war ich seit Januar 2016 nicht mehr arbeiten und habe mich erst jetzt damit angefangen zu beschäftigen. Also werde ich den AG mal auf seine Pflichten aufmerksam machen müssen...

Wenn ich jetzt darauf aufmerksam mache und das Personalamt dann tätig werden sollte...was passiert mit meiner jetzigen Stufenlaufzeit? Ich werde in 3 Monaten in Stufe 5 aufsteigen...würde ich dann quasi fast 4 Jahre Stufenlaufzeit durch die Höhergruppierung verlieren? Oder wie ist das geregelt?

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt und bedarf Deiner Zustimmung. Du kannst ja dem AG signalisieren, daß Du in 3 Monaten gewillt bist, der Tätigkeitsänderung zuzustimmen. Dann erfolgt die Höhergruppierung stufengleich aus Stufe 5.

MrRossi:

--- Zitat von: Elternzeit123 am 07.12.2018 12:56 ---,

Nun komme ich ebenfalls mit der E6 (Stufe 4) aus der Elternzeit zurück.

Meine nächste Vorrückung in Stufe 5 wäre am 01.03.2019.

--- End quote ---
Ist das wirklich so? Also hast du die Verschiebung durch die Elternzeit mitgerechnet?

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