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E13Ü vs E14

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Wastelandwarrior:
Vermutlich nicht. So ticken die an Unis nicht. Kann sogar sein, dass es Drittmittel sind, dann erst recht "egal". Der oben zitierte Weg ist der richtige.

"Vorübergehende Übertragung" mit Zulage nach § 14 bis zum Erreichen der Stufe 6 fällt mir auch noch ein. Ich würde offensiv mit der Verwaltungsleitung/Abteilungsleitung und den Personalern reden.

Lars73:
Vorrübergehend geht aber nur wenn der befristete Vertrag länger dauert als die Tätigkeit nach E14.

Man muss die E14 nicht annehmen. Aber eventuell gibt es dann keinen Arbeitsvertrag.

E14 gibt es vermutlich deshalb, weil es entsprechende Tätigkeiten sind und nicht nur E13Ü.

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