Hallo,
ich bin seit >10 Jahren an einer Uni befristet angestellt, und habe noch die Gehaltsgruppe E13Ü, seit 11/2014 in Stufe 5 (d.h. würde 11/2019 in Stufe 6 wechseln). Nun soll die Finanzierung meiner Stelle geändert werden, und ich soll in die Gruppe E14 wechseln (Stufe 5). Das würde bedeuten, die Stufenlaufzeit würde wieder bei Null beginnen, und ich wäre 4 Jahre länger in Stufe 5 (Stufenaufstieg erfolgt nach 5 Jahren), was ein finanzieller Verlust für mich bedeutet.
Welche Gründe aus Arbeitgeber -Sicht kann es geben, um die (veraltete) E13Ü in eine E14-Stelle umzuwandeln? Ab Stufe 4 sind E13Ü und E14 ja identisch.
Könnte es sein, dass Projekte, für die E14 bewilligt wurde, nicht mit Personen mit E13Ü besetzt werden können?
Aus Arbeitnehmer-Sicht wäre es natürlich wünschenswert, wenn sich an der Gehaltsgruppe nichts ändern würde.
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Schönen 2. Advent