Ah ok, das wurden sie vermutlich bei mir nicht.
In meinem Fall liegt die Pfändunsggrenze bei rund 1800 EUR netto (2 unterhaltspflichtige Personen). Das normale Nettogehalt ist mit 1760 EUR knapp darunter. Mir wurden hier knapp 750 EUR gekürzt, sodass ich nun rund 1000 EUR ausgezahlt bekomme.
Das ist dann nicht korrekt gewesen, oder verstehe ich das falsch?
(Das Geld ist ja da, darum geht es mir nicht. Mich interessiert das einfach nur...)