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Höhergruppierung von EG10/5 nach EG12
Gresu243:
Guten Morgen :D
mein AG hat nach Erstellung meiner Tätigkeitsdarstellung festgestellt, dass ich Anspruch auf die EG12 habe (wurde zum 01.01.18 mit der EG10/5 eingestellt.
Wie sieht die Höhergruppierung nun aus? Komme ich dadurch automatisch in die 12/5?
Und wie weit zurück wirkt die Höhergruppierung? Die Personalstelle sprach von 6 Monate. Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?
Vielen Dank.
MoinMoin:
Monetär 6 Monate ab Anspruchsstellung (§37).
Die HG oder Korrektur eines Eingruppierungsirrtums wirkt ab Übertragung der auszuübenden Tätigkeiten zurück.
Somit, müsste mEn die JSZ komplett neu Berechnet werden.
tomk:
--- Zitat von: Gresu243 am 10.12.2018 07:31 ---Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?
--- End quote ---
Meiner Meinung nach ja, die JSZ der 10/5 ist aber höher als die der 12/5, dürfte also eine Rückzahlung/Verrechnung mit der Nachzahlung geben.
MoinMoin:
Ja, 1000€ Brutto weniger, aber §37 gilt für beide AG und AN.
Bastel:
--- Zitat von: Gresu243 am 10.12.2018 07:31 ---Guten Morgen :D
mein AG hat nach Erstellung meiner Tätigkeitsdarstellung festgestellt, dass ich Anspruch auf die EG12 habe (wurde zum 01.01.18 mit der EG10/5 eingestellt.
Wie sieht die Höhergruppierung nun aus? Komme ich dadurch automatisch in die 12/5?
Und wie weit zurück wirkt die Höhergruppierung? Die Personalstelle sprach von 6 Monate. Daher für mich noch die Frage, ob dann die JSZ neu berechnet wird?
Vielen Dank.
--- End quote ---
Wie kann es eigentlich sein, dass sich die Verwaltung bei der Einstellung so irrt?
E10 und E12 ist schon ein „kleiner“ Unterschied?
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