Wenn es eine Kann-Regelung ist, gibt aber das RP kein OK ("..findet keine Anwendung...") für die Bezuschussung der Verkürzung, daher sagt der AG: keine Refinanzierung, keine Verkürzung.
Da die "Beförderung" frisch ist, würde es sich lohnen, diese zurückzufahren und auf 1.Januar zu verlegen?