Autor Thema: Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit  (Read 6908 times)

Oberhausen1989

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Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« am: 10.12.2018 09:54 »
Guten Morgen zusammen,

folgender Sachverhalt beschäftigt mich gerade:

seit 09/2017 in 9a (Stufe 4) eingruppiert
in 03/2019 Wechsel auf eine 9b Stelle

Da jedoch aktuell noch der Angestelltenlehrgang II besucht wird (Abschluss voraussichtlich 03/2020) erfolgt keine Eingruppierung - jedoch gibt es natürlich die "Zulage" von 9a nach 9b.

Der Beschäftigte nimmt natürlich seine Stufe 4 mit - was ist jedoch mit der zurückgelegten Stufenlaufzeit in 9a?

Bis zum 31.03.2019 gilt ja noch folgendes:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37131-hoehergruppierung-aus-entgeltgruppe-9a-in-entgeltgruppe-9b_idesk_PI13994_HI11236849.html

Die endgültige Eingruppierung wird jedoch erst irgendwann in 2020 erfolgen. Werden die Jahre dann nach der alten Regelung "mitgenommen" oder hat der Beschäftige dann Pech und fängt in 2020 in der 9b Stufe 4 neu an? Im Jahr 2021 wäre nämlich bereits  der Aufstieg in Stufe 5.

Gruß,
Oberhausen1989


Spid

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #1 am: 10.12.2018 10:04 »
Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.

Oberhausen1989

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #2 am: 10.12.2018 10:06 »
Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.

Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?

Skedee Wedee

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #3 am: 10.12.2018 10:17 »
Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?

Nach der derzeitigen Tariflage: ja. Die Spezialregelung EG 9a/9b nach dem 01.03.2017 greift schließlich nur bis Ende März 2019. Die Höhergruppierung findet statt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - sprich mit bestandenem Lehrgangim Jahr 2020. Und zu dem Zeitpunkt wird die dann aktuelle tarifrechtliche Regelung Anwendung finden.

Spid

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #4 am: 10.12.2018 10:39 »
Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.

Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?

Ja und nein. Der AG muß zukünftig Stufenlaufzeiten und Entgelt getrennt voneinander nachhalten und berechnen. Die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung neu und gilt für alle damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte (z.B. Höhergruppierungen) bis auf das Entgelt, das - wie oben dargestellt - gesondert berechnet wird und sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des o.g. Zeitpunkts richtet. Da auch dieser Zeitpunkt nach Auslaufen der Sonderregelung liegt, ist die bis zum o.g. Zeitpunkt zwar verloren, für die Entgeltzahlung nicht jedoch jener Zeitraum, der in der E9a von diesem Zeitpunkt bis zur Höhergruppierung zurückgelegt wurde.

Oberhausen1989

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #5 am: 10.12.2018 10:42 »
Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.

Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?

Ja und nein. Der AG muß zukünftig Stufenlaufzeiten und Entgelt getrennt voneinander nachhalten und berechnen. Die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung neu und gilt für alle damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte (z.B. Höhergruppierungen) bis auf das Entgelt, das - wie oben dargestellt - gesondert berechnet wird und sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des o.g. Zeitpunkts richtet. Da auch dieser Zeitpunkt nach Auslaufen der Sonderregelung liegt, ist die bis zum o.g. Zeitpunkt zwar verloren, für die Entgeltzahlung nicht jedoch jener Zeitraum, der in der E9a von diesem Zeitpunkt bis zur Höhergruppierung zurückgelegt wurde.

Danke. Ich hoffe, dass ich es richtig verstanden habe:

03/2019 bis bestehen des Lehrgangs EG9a + Zulage und Stufenlaufzeit läuft weiter
03/2020 EG9b Stufe 4 mit ca. 1 Jahr zurück gelegter Stufenlaufzeit
03/2023 Aufstieg in Stufe 5

Gruß,
Oberhausen1989

Spid

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #6 am: 10.12.2018 10:54 »
Nein. Die Zulage wird ab dem Ersten des dritten Monats nach Beginn der Maßgeblichen Beschäftigung gezahlt, also ab 06/2019. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Stufenlaufzeit in E9b ausschließlich für die Berechnung des Entgelts. Für alle anderen Belange beginnt die Stufenlaufzeit mit Höhergruppierung.

Bullson90

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #7 am: 21.01.2019 07:38 »
Hallo Spid,

also wird dann auch die Zulage erst ab dem dritten Monat gezahlt? Wenn ich dann jetzt zum 30.01.19 auf eine neue Stelle nach EG9c komme (habe jetzt EG8), bekomme ich dann schon für den vollen Monat April die Zulage oder nur anteilig?

Spid

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Antw:Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
« Antwort #8 am: 21.01.2019 07:42 »
Die Zulage steht für den April komplett zu.