Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.
Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?
Zitat von: Spid am 10.12.2018 10:04Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?
Zitat von: Oberhausen1989 am 10.12.2018 10:06Zitat von: Spid am 10.12.2018 10:04Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?Ja und nein. Der AG muß zukünftig Stufenlaufzeiten und Entgelt getrennt voneinander nachhalten und berechnen. Die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung neu und gilt für alle damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte (z.B. Höhergruppierungen) bis auf das Entgelt, das - wie oben dargestellt - gesondert berechnet wird und sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des o.g. Zeitpunkts richtet. Da auch dieser Zeitpunkt nach Auslaufen der Sonderregelung liegt, ist die bis zum o.g. Zeitpunkt zwar verloren, für die Entgeltzahlung nicht jedoch jener Zeitraum, der in der E9a von diesem Zeitpunkt bis zur Höhergruppierung zurückgelegt wurde.