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Von 9a nach 9b - Stufenlaufzeit
Oberhausen1989:
Guten Morgen zusammen,
folgender Sachverhalt beschäftigt mich gerade:
seit 09/2017 in 9a (Stufe 4) eingruppiert
in 03/2019 Wechsel auf eine 9b Stelle
Da jedoch aktuell noch der Angestelltenlehrgang II besucht wird (Abschluss voraussichtlich 03/2020) erfolgt keine Eingruppierung - jedoch gibt es natürlich die "Zulage" von 9a nach 9b.
Der Beschäftigte nimmt natürlich seine Stufe 4 mit - was ist jedoch mit der zurückgelegten Stufenlaufzeit in 9a?
Bis zum 31.03.2019 gilt ja noch folgendes:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-37131-hoehergruppierung-aus-entgeltgruppe-9a-in-entgeltgruppe-9b_idesk_PI13994_HI11236849.html
Die endgültige Eingruppierung wird jedoch erst irgendwann in 2020 erfolgen. Werden die Jahre dann nach der alten Regelung "mitgenommen" oder hat der Beschäftige dann Pech und fängt in 2020 in der 9b Stufe 4 neu an? Im Jahr 2021 wäre nämlich bereits der Aufstieg in Stufe 5.
Gruß,
Oberhausen1989
Spid:
Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.
Oberhausen1989:
--- Zitat von: Spid am 10.12.2018 10:04 ---Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.
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Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?
Skedee Wedee:
--- Zitat von: Oberhausen1989 am 10.12.2018 10:06 ---Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?
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Nach der derzeitigen Tariflage: ja. Die Spezialregelung EG 9a/9b nach dem 01.03.2017 greift schließlich nur bis Ende März 2019. Die Höhergruppierung findet statt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind - sprich mit bestandenem Lehrgangim Jahr 2020. Und zu dem Zeitpunkt wird die dann aktuelle tarifrechtliche Regelung Anwendung finden.
Spid:
--- Zitat von: Oberhausen1989 am 10.12.2018 10:06 ---
--- Zitat von: Spid am 10.12.2018 10:04 ---Die Höhergruppierung findet mit erfolgreichem Abschluß des Lehrgangs statt, das Entgelt, das zu zahlen ist, berechnet sich hingegen so, als wäre er am Ersten des vierten Monats nach Beginn der maßgebenden Beschäftigung höhergruppiert gewesen.
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Somit sind die Jahre in der EG9a "verloren"?
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Ja und nein. Der AG muß zukünftig Stufenlaufzeiten und Entgelt getrennt voneinander nachhalten und berechnen. Die Stufenlaufzeit beginnt nach der Höhergruppierung neu und gilt für alle damit in Zusammenhang stehenden Sachverhalte (z.B. Höhergruppierungen) bis auf das Entgelt, das - wie oben dargestellt - gesondert berechnet wird und sich nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen des o.g. Zeitpunkts richtet. Da auch dieser Zeitpunkt nach Auslaufen der Sonderregelung liegt, ist die bis zum o.g. Zeitpunkt zwar verloren, für die Entgeltzahlung nicht jedoch jener Zeitraum, der in der E9a von diesem Zeitpunkt bis zur Höhergruppierung zurückgelegt wurde.
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