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Eingruppierung nach Stelle oder Schulbildung / Berufliche Bildung

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Spid:
Sofern Du nicht einen der Ausnahmetatbestände aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 EGO erfüllst, bist Du nur dann in eine der Entgeltgruppen E9b-E12 eingruppiert, wenn Du den ALII erfolgreich abgeschlossen hast. Da sich Deine Frage auf die Bezahlung richtet, sei noch auf den Anspruch auf eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 ab dem Ersten des vierten Monats verwiesen.

Lightning:
Danke Spid.

Ist zwar irgendwie unlogisch, die Arbeit darf man machen
aber bei der Bezahlung muss man dann um eine Zulage betteln.

Aber was ist schon logisch.

Spid:
Um die Zulage muß man nicht betteln, sie ist zu zahlen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.

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