Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung nach Stelle oder Schulbildung / Berufliche Bildung
Spid:
Sofern Du nicht einen der Ausnahmetatbestände aus Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 5 EGO erfüllst, bist Du nur dann in eine der Entgeltgruppen E9b-E12 eingruppiert, wenn Du den ALII erfolgreich abgeschlossen hast. Da sich Deine Frage auf die Bezahlung richtet, sei noch auf den Anspruch auf eine Zulage nach Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 ab dem Ersten des vierten Monats verwiesen.
Lightning:
Danke Spid.
Ist zwar irgendwie unlogisch, die Arbeit darf man machen
aber bei der Bezahlung muss man dann um eine Zulage betteln.
Aber was ist schon logisch.
Spid:
Um die Zulage muß man nicht betteln, sie ist zu zahlen, sobald die Voraussetzungen vorliegen.
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