Guten Tag,
ich habe folgende Frage:
Ich war von Jan. 2016 bis zum 01.12.2018 in Elternzeit. Seit dem 01.12.2018 bin ich wieder zurück aus dieser, fange aber erst am 01.01.2019 "richtig" an, da ich noch fast 30 Tage Resturlaub aus alten Jahren habe.
In diesen 3 Jahren hat sich auf meiner Stelle einiges getan. Es wurde auf elektronischen Rechnungsdurchlauf umgestellt. Es gibt noch eine weitere Sachbearbeiterin, die die gleiche Tätigkeit ausübt wie ich. Diese hat im Zuge der Einführung des elektronischen Rechnungsdurchlaufes, einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und diesen auch bewilligt bekommen. Da ich davon ausgehe die gleichen Tätigkeiten nach meiner Elternzeit ausüben, würde ich diesen Antrag natürlich auch gern stellen.
Ist das jetzt schon möglich? Bzw. kann ich den Antrag auch im Januar/Februar stellen und dann rückwirkend zum 01.12.2018? Auf der einen Seite weiß ich nicht, in welchem Umfang ich diese Arbeiten auch übertragen bekomme. Auf der anderen hat meine Stelle zu fast 90% diese Tätigkeit ausgemacht...nur wurde sie jetzt eben digitalisiert. Da ich noch nicht einen Tag bisher wieder auf Arbeit war, ist es mir auch gar nicht so angenehm, jetzt schon mit einem Antrag auf Höhergruppierung zu kommen. Geld verschenken möchte ich aber auch nicht...
Vlt. könnt ihr mir hier einen Rat geben...?