Autor Thema: Eingruppierung IT-Bereich  (Read 6148 times)

bastian789

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Eingruppierung IT-Bereich
« am: 11.12.2018 16:55 »
Hallo zusammen!
Ich hätte eine kurze Frage.
Ich bin angestellt in einer IT-Abteilung und zuständig für First und Second-Level Support.
Aktuell eingruppiert in EG 8 St. 5.
Antrag auf Höhergruppierung gestellt -> bis jetzt unbeantwortet -> Antwort war folgende: Es gäbe "demnächst" eine Eingruppierungsrichtline für IT-Angestellte. Kann mir zu dieser Richtlinie jemand was sagen?

Und wie wäre Eurer Meinung nach eine Stelle im First u. Second-Level Support einzugruppieren?!

Danke für die Antworten.
LG

Spid

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #1 am: 11.12.2018 17:04 »
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nur in den Fällen des §29b TVÜ-VKA vorgesehen, ansonsten sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder nicht erforderlich. Handelt es sich um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA?

Zu „Eingruppierungsrichtlinien“ kann ich sagen, daß sie völlig unbeachtlich sind. Maßgeblich sind einzig die tariflichen zur Eingruppierung.

Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es - und zwar stets entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit.

bastian789

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #2 am: 11.12.2018 17:08 »
Danke für die Antwort.
Es wurde ein Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeldordnung gestellt.
Das dachte ich mir schon dass die völlig unbeachtlich sind.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #3 am: 11.12.2018 17:14 »
Derlei habe ich nicht ausgeführt. Vielmehr handelt es sich bei der Entgeltordnung um die in Verbindung mit §§12ff. TVÖD und §§29ff. TVÜ-VKA maßgeblichen tariflichen Normen zur Eingruppierung. Sie gelten seit dem 01.01.2017.

Es handelte sich also um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wirkt unmittelbar, Mit Stellen des Antrags warst Du in die Entgeltgruppe höhergruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt.

Chimper

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #4 am: 12.12.2018 15:51 »
Um das genauer bewerten zu können fehlen ein paar Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten. Meiner Erfahrung nach ist die EG 8 aber eine gängige Gruppe für IT Support Stellen.

Skedee Wedee

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #5 am: 12.12.2018 16:02 »
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Chimper

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #6 am: 12.12.2018 20:20 »
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber den anderen Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrungswerte nennen.
« Last Edit: 12.12.2018 20:25 von Chimper »

Spid

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #7 am: 12.12.2018 20:22 »
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Chimper

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #8 am: 12.12.2018 20:30 »
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Danke Spid. Dann korrigiere ich mich. Es fehlen Informationen zu den auszuübenden Tätigkeiten.

crapSen

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #9 am: 13.12.2018 14:04 »
...Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten...

Die vollkommen unbeachtlich sind.

Ohne Begründung ist der Post wohl eher unbeachtlich. Wie sollte sonst eine Einschätzung erfolgen, wie eine solche Stelle (bzw. der Angestellte) im First und Second Level einzugruppieren ist. Die Tätigkeiten in dem Bereich sind sehr vielfältig und gehen von lediglich Telefonannahme bis zur Weisungsbefugnis gegenüber anderer Kollegen (Second Level). Bin kein Personaler, sondern selbst IT Angestellter und wollte dem Ersteller lediglich Erfahrunswerte nennen.

TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Danke Spid. Dann korrigiere ich mich. Es fehlen Informationen zu den auszuübenden Tätigkeiten.

Sprich Stellenbeschreibung des Arbeitgebers, bzw. die daraus resultierende Stellenbewertung.

Spid

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Antw:Eingruppierung IT-Bereich
« Antwort #10 am: 13.12.2018 14:09 »
Auch wenn Stellen und deren Beschreibung tariflich unbeachtlich sind, dürften sie überwiegend häufig die auszuübende Tätigkeit darstellen. Die Bewertung ist hingegen nur die völlig unbeachtliche Rechtsmeinung des AG.