Ich empfehle die Lektüre
dieser Webseite.
Mitarbeiter, die mit 20 Jahren Berufserfahrung nun quasi in den TVöD übergeleitet würden, würden demnach in Stufe 6 eingestuft werden/sein.
Da der TVöD aber keine Regelungen für Betriebe trifft, die ihn auf freiwilliger Basis anwenden, bzw. in diesen überleiten möchten, wird das individuell anzuschauen sein.
Interessant in dem Zusammenhang dürfte auch sein, wie sich die Gehälter verändern. War denn eine ähnliche Struktur vorhanden, oder erfolgte keine große Gehaltssteigerung mit wachsender Erfahrung? Oder war alles Kraut und Rüben (alles individuell abhängig vom Verhandlungsgeschick)?
Eventuell empfiehlt sich für die Personalabteilung dann mal eine TVöD-Schulung, und womöglich auch für die Betriebsratsmitglieder, wenn diese zukünftig noch qualifiziert mitreden möchten.