Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung IT-Bereich
bastian789:
Hallo zusammen!
Ich hätte eine kurze Frage.
Ich bin angestellt in einer IT-Abteilung und zuständig für First und Second-Level Support.
Aktuell eingruppiert in EG 8 St. 5.
Antrag auf Höhergruppierung gestellt -> bis jetzt unbeantwortet -> Antwort war folgende: Es gäbe "demnächst" eine Eingruppierungsrichtline für IT-Angestellte. Kann mir zu dieser Richtlinie jemand was sagen?
Und wie wäre Eurer Meinung nach eine Stelle im First u. Second-Level Support einzugruppieren?!
Danke für die Antworten.
LG
Spid:
Ein Antrag auf Höhergruppierung ist nur in den Fällen des §29b TVÜ-VKA vorgesehen, ansonsten sind TB entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder nicht erforderlich. Handelt es sich um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA?
Zu „Eingruppierungsrichtlinien“ kann ich sagen, daß sie völlig unbeachtlich sind. Maßgeblich sind einzig die tariflichen zur Eingruppierung.
Stellen werden nicht eingruppiert, TB sind es - und zwar stets entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit.
bastian789:
Danke für die Antwort.
Es wurde ein Antrag auf Höhergruppierung aufgrund der neuen Entgeldordnung gestellt.
Das dachte ich mir schon dass die völlig unbeachtlich sind.
Spid:
Derlei habe ich nicht ausgeführt. Vielmehr handelt es sich bei der Entgeltordnung um die in Verbindung mit §§12ff. TVÖD und §§29ff. TVÜ-VKA maßgeblichen tariflichen Normen zur Eingruppierung. Sie gelten seit dem 01.01.2017.
Es handelte sich also um einen Antrag nach §29b TVÜ-VKA. Dieser wirkt unmittelbar, Mit Stellen des Antrags warst Du in die Entgeltgruppe höhergruppiert, die sich nach §12 TVÖD ergibt.
Chimper:
Um das genauer bewerten zu können fehlen ein paar Informationen zu den ausgeübten Tätigkeiten. Meiner Erfahrung nach ist die EG 8 aber eine gängige Gruppe für IT Support Stellen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version