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Rückgruppierung möglich?

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CaptainHarris:
Hallo zusammen hier im neuen Forum,
angenommen meine Stelle würde wegen Auflösung der Abteilung wegfallen und ich würde in einer anderen Abteilung in der Kommune eingesetzt (evtl mit Umschulung), ist es dann auch möglich, dass ich aus EG8 in EG 5 oder 6 rückgruppiert werde, weil die höherwertigen Tätigkeiten wegfallen?


MfG
CaptainHarris

Spid:
Ja. Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung ist jedoch nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt.

CaptainHarris:

--- Zitat von: Spid am 11.12.2018 19:07 --- ist jedoch nicht vom Direktionsrecht des AG gedeckt.

--- End quote ---
was heißt das jetzt auf deutsch?  ;D
sorry :-X

Spid:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf Deiner Zustimmung oder einer Änderungskündigung.

CaptainHarris:
Eine andere Weiterbeschäftigung in meinem erlernten Beruf ist leider bei dem AG nicht möglich und ich möchte den AG nicht wechseln... wie sieht es dann mit der Stufenlaufzeit aus?

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