Unabhängig von den vorherigen Antworten, damit das Forum vielleicht doch etwas Abhilfe schaffen kann:
Wenn sich die Tätigkeit als Kolonnenführer durch die Verrichtung hochwertiger Tätigkeiten (Tätigkeitsmerkmal der EG6) aus der EG5 heraushebt,
wovon auszugehen ist, wäre die tatsächliche Eingruppierung wohl in der EG6 anzusiedeln. Ein Gespräch zu suchen ist wohl der richtige Weg (ggf. mit Beteiligung des Personalrats)* und damit macht man noch lange kein Fass auf.
Hier noch der Auszug (mit Hervorhebungen meinerseits):
Entgeltgruppe 5
Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren, die in ihrem oder einem diesem verwandten Beruf beschäftigt werden.
Entgeltgruppe 6
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die hochwertige Arbeiten verrichten. (Hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick der/des Beschäftigten Anforderungen stellen, die über das Maß dessen hinausgehen, was üblicherweise von Beschäftigten der Entgeltgruppe 5 verlangt werden kann.)
Entgeltgruppe 7
Beschäftigte der Entgeltgruppe 5, die besonders hochwertige Arbeiten verrichten.
(Besonders hochwertige Arbeiten sind Arbeiten, die neben vielseitigem, hochwertigem fachlichen Können besondere Umsicht und Zuverlässigkeit erfordern.)
*P.S.: Der eigentlich richtige Weg, den du aber erst nach einem wirklich negativem Gespräch gehen solltest, wäre die schriftliche Geltendmachung der Entgeltgruppe 6 seit Ausübung der Tätigkeit und anschließend eine Eingruppierungsfeststellungsklage. - das verstehe ich aber unter "ein Fass aufmachen".