Hallo,
ich habe bereits ein Angebot eines neuen Arbeitgebers. Ich soll in den nächsten Tagen den Arbeitsvertrag (Geltungsbereich des TVÖD-VKA) unterschreiben.
Ein weiteres Angebot eines anderen Arbeitgebers (ebenfalls TVÖD-VKA) könnte etwas später evtl. auch erst Anfang nächsten Jahres folgen. Diese Arbeitsstelle würde ich dem bereits bestehenden Arbeitsangebot vorziehen.
Soll ich das erste Angebot unterschreiben und dann wieder kündigen, wenn das 2. Angebot konkret wird? Wie ist die Rechtslage? Wäre ich dann schadenersatzpflichtig? Vertragsstrafe?
Ich hoffe ihr könnt mir fachkompetent weiterhelfen.
Vielen Dank im Voraus.
Grüße klavier