Autor Thema: Vertragsänderung bei Höhergruppierung  (Read 3218 times)

TVöDler

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Vertragsänderung bei Höhergruppierung
« am: 12.12.2018 14:36 »
Hallo Forum,

folgender Sachverhalt:

Einem SB wurden am 01.01.18 neue Aufgaben übertragen. Die Stellenbeschreibung wurde geändert und beim Personalamt einschl. eines Antrages auf Stellenwertüberprüfung eingereicht.
Die Überprüfung der Stellenbeschreibung durch das Personalamt hat eine höhere Entgeltgruppe ergeben.
Der zuständige Organisator hat die Aufgabenübertragung im November 2018 durch Unterschrift auf der Stellenbeschreibung bestätigt.

Im nächsten Schritt (die Mitwirkung des Personalrates mal übersprungen) ist der Arbeitsvertrag entsprechend zu ändern.

Nun zu den - vielleicht schnell zu beantwortenden - Fragen:

Zu wann ist der Arbeitsvertrag aufzusetzen bzw. hat der AG hierbei Spielraum?
Zum Zeitpunkt der Aufgabenübertragung? (01.01.18)
Zum Zeitpunkt der Unterschrift des Organisators auf der Stellenbeschreibung? (15.11.18)
Oder erst zum Zeitpunkt der tatsächlichen Vertragsunterzeichnung? (01.12.18)


Würde die Stufenlaufzeit auch immer erst in dem Monat beginnen zu laufen, in dem der Vertrag unterzeichnet wurde oder ist hierbei die in der Stellenbeschreibung festgelegte Aufgabenübertragung (01.01) maßgebend?


Würden sich im Fall 2 und 3 Rückzahlungsansprüche (unter Wahrung der Ausschlussfrist) ergeben oder nur im Fall 1?


Vielen Dank für eure Antworten.


Grüße

Spid

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Antw:Vertragsänderung bei Höhergruppierung
« Antwort #1 am: 12.12.2018 14:51 »
Der Arbeitsvertrag wurde bereits durch die Änderung der auszuübenden Tätigkeit am 01.01.2018 geändert - sofern es sich um eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitänderung handelte. Alles übrige ist entbehrlich. Das mindestens implizite Einverständnis des TB zur Vertragsänderung vorausgesetzt, war dieser bereits zum 01.01.2018 entsprechend der neuen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Daraus resultierende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis sind jedoch, sofern sie nicht geltend gemacht wurden, teilweise aufgrund der tariflichen Ausschlußfrist verfallen.

TVöDler

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Antw:Vertragsänderung bei Höhergruppierung
« Antwort #2 am: 12.12.2018 15:09 »
vielen Dank!