Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Dienstposten ohne Ausschreibung
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flip:
Hallo liebe Forum-Mitglieder,
in einer Dienststelle wird, ohne den Leiter vorher zu informieren, ein vorher nicht vorhandener Dienstposten geschaffen und auch mit dem "passenden" Beamten besetzt. Eine Ausschreibung gab es natürlich auch nicht.
Ist das so rechtens? Es hätte sicherlich weitere Interessenten gegeben.
Lars73:
Um das zu beurteilen braucht man mehr Details. Wenn der Beamte einen Dienstposten seiner bisherigen Besoldungsgruppe erhält braucht es keine Ausschreibung.
Skedee Wedee:
Da wir hier im Abschnitt "Beamte des Bundes und Soldaten" sind, denke ich, dass es sich um eine Beamtenstelle bei einer Bundesbehörde handelt.
Im Beamtenrecht des Bundes gilt grundsätzlich, dass zu besetzende Stellen auszuschreiben sind. Für den Bereich des Bundes finden sich die maßgeblichen Regelungen im Bundesbeamtengesetz. Nach § 8 Abs. 1 BBG sind zu besetzende Stellen auszuschreiben. Bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern muss die Ausschreibung öffentlich sein. Ausnahmen hiervon kann die Bundesregierung durch Rechtsverordnung regeln. Gemäß § 8 Abs. 2 BBG regelt die oberste Dienstbehörde die Art der Ausschreibung nach Maßgabe des § 6 des Bundesgleichstellungsgesetzes.
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