Abgesehen davon, dass im Allgemeinen nur ein Vergleich von Bruttogehältern sinnvoll ist, und Spid die Frage dahingehend völlig einwandfrei beantwortet hat, ist für viele Arbeitnehmer doch das Nettogehalt besonders wichtig und der Zusammenhang nicht in Gänze klar. Daher sei gesagt, dass in den allermeisten Fällen das Nettogehalt etwas höher als das prozentuale Bruttogehalt sein wird. Laut
TVöD-Rechner beträgt in einem beispielhaften Fall (E8, Stufe 2, StKl. 1, ...) das Jahresnetto bei 50% Beschäftigung schon 57,91%.