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Bewertungsrelevanz Krankheits- bzw. Abwesenheitsvertretung

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Squix:
Hallo,

Kurze Frage in o. g. Angelegenheit. Bewertungsrelevanz der ständigen Vertretung ist klar.

Woraus ergibt sich jedoch, dass im Falle der Krankheitsvertretung anders zu verfahren ist? Ich finde lediglich Aussagen, dass es so ist, jedoch nicht wieso.

Spid:
Wie meinen?

Squix:
Für Ständige Vertretungen ist bekannterweise ein AV zu ermitteln und entsprechend zu bewerten.

Bei Krankheitsvertretungen ist dies nicht der Fall. Wieso?

Gedanklich geht es um eine Tätigkeit , welche nach den allg. Tätigkeitsmerkmalen zu bewerten ist.

Lars73:
Natürlich ist die geplante Vertretung bei der Tätigkeitsbewertung zu berücksichtien. Aber meist sind die Zeitanteile zu gering um sich auf die Eingruppierung auszuwirken.

Squix:
Ausgehend vom Bundesland Sachsen 2018 entsprechen 24 Tage Urlaub ca. 9% - 10% (geplant) zzgl. Krankheit (ungeplant, unter 6 Wochen)

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