Autor Thema: Keine Wechselschichtzulage  (Read 3052 times)

Smanb018

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Keine Wechselschichtzulage
« am: 12.12.2018 22:47 »
Hallo liebe Kollegen,
Ich möchte gerne wissen ob die Personalabteilung die richtigen Zulagen auszahlt. Ich habe für das komplette Jahr jeden Monat eine Schichtzulage erhalten, bin aber der Meinung, dass zum Teil eine Wechselschichtzulage richtig gewesen wäre.
Beispiel: Nachtdienste am 14.2.,19.2.,12.3., 20.3., 31.3. und am 1.4.,23.4.
Ich habe im Internet von einem Fall einer Kinderkrankenschwester gelesen, welche geklagt hat und auch recht gegeben wurde. Frage: 1 Nacht, dann innerhalb dines Monats mindestens 2 weitere Nächte. Zeitmonat oder Kalendermonat? In dem Fall hieß es, es würde sich um Zeitmonate Handeln. D.h. also der Zyklus beginnt bei jeder einzelnen Nacht.
Die Sachbearbeiterin meiner Personalabteilung konnte mir nicht ganz folgen.....Ich hoffe ihr versteht mich und könnt mich aufklären.

Liebe Grüße!

Freizeitkicker

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Antw:Keine Wechselschichtzulage
« Antwort #1 am: 14.12.2018 12:05 »
Hallo Smanb018,

Wechselschichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan/Dienstplan, der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit in Wechselschichten vorsieht, bei denen die/der Beschäftigte längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu mindestens zwei Nachtschichten herangezogen wird.Wechselschichten sind wechselnde Arbeitsschichten, in denen ununterbrochen bei Tag und Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mindestens zwei Stunden Nachtarbeit umfassen.
Damit Wechselschichtarbeit im tariflichen Sinne angenommen werden kann, muss der Arbeitnehmer gemäß § 48 Abs. 2 TVöD-BT-K längstens nach Ablauf eines Monats erneut zu 2 Nachtschichten herangezogen werden. Es genügt nicht, dass die Schichtpläne regelmäßig Nachtschichten vorsehen. Vielmehr müssen sie für die Zahlung einer Wechselschichtzulage tatsächlich innerhalb des tarifvertraglich vorgesehenen Zeitraumes geleistet werden.

Schöne Grüße
Freizeitkicker

Smanb018

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Antw:Keine Wechselschichtzulage
« Antwort #2 am: 14.12.2018 15:46 »
Es tut mir leid, ich hätte mich da präziser ausdrücken müssen. Natürlich arbeite ich Vollzeit 100%, an allen anderen Tagen bin ich im Frühdienst und 1-2 mal im Monat im Spätdienst sowie auch im Wochenenddienst. Wir sind 365 Tage im Jahr besetzt mit sämtlichen Diensten.
Die aufgezählten Daten (s.o.) sind dann noch die zusätzlichen Nachtdienste die ich gemacht habe.