Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eintragung Dienstgänge
MoinMoin:
Also Fürsorge. :o
Man kann freundlich den Chef fragen, warum er bei dir den Bedarf der ausführlichen Dokumentation sieht und warum er die anderen Kollegen so ins offene Messer rennen läßt.
Iunius:
Mobbing ist das nicht, unfair vielleicht - um das zu beurteilen sind zu wenige Informationen in der Frage vorhanden.
Zur Frage: Ja, der Dienststellenleiter / Vorgesetzte darf eine solche Dokumentation verlangen.
Grüße
was_guckst_du:
...heutzutage ist es schon mobbing, wenn der Vorgesetzte einen "schief anguckt" oder die Kollegin freundlicher begüsst... ::)
overheat:
--- Zitat von: was_guckst_du am 14.12.2018 11:54 ---...heutzutage ist es schon mobbing, wenn der Vorgesetzte einen "schief anguckt" oder die Kollegin freundlicher begüsst... ::)
--- End quote ---
folgende hintergründe, es wird mit aller Gewalt versucht meine versetzung auf eine andere Dienststelle durchzuboxen, ich wehre mich dagegen, es wird die ganze Zeit versucht einen Grund zu finden damit dies erreicht werden kann. Meine Leistungen selbst würde ich als höherer Durchschnitt bewerten. Außerdem wenn ich andere Dienststellen besuche benutze ich einen Dienstwagen, wo ich die Zeit und die Fahrt entsprechend im Fahrtenbuch eintrage. Wie schon vorher mitgeteilt, bin der einzige von dem dies verlangt wird. Außerdem wird immer telefonisch versucht mich unter druck zu setzen, wenn der Dienstgang nicht eingetragen wird ist das ein Grund zur Abmahnung bis zur Kündigung wurde mir zuletzt am Telefon genannt, aber nie schriftlich, zuletzt hat es mir dann gereicht und ich sagte dann er solle mich schriftlich abmahnen wenn er der Meinung ist das dies gerechtfertigt ist, dann gabs natürlich nichts. Ich empfinde das als psychoterror, weil es mich aufregt, kann ich nach so einem Vorfall nicht mehr ruhig schlafen etc. da ich auch weiss was ich leiste und bin der meinung das dies alles überhaupt nicht toleriert wird oder nicht gesehen werden will.
Spid:
Wer mit dem zutreffenden Hinweis auf mögliche Rechtsfolgen eigenen Fehlverhaltens nicht klar kommt, ist für abhängige Erwerbsarbeit offenkundig ungeeignet.
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