Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Fehlende Mitbestimmung im TVöD-S
Spid:
Wenn es eine echte dynamische Bezugnahmeklausel ist und keine Gleichstellungsabrede, ist die nunmehrige Tarifungebundenheit des AG für die Wirksamkeit unbeachtlich.
Fuchs322:
Bei mir steht:
"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem BAT-Sp. und den diesen ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen sowie nach den für Angestellte der Sparkassen im Gebiet nach Artikel 3 des Einigungsvertrages jeweils geltenden sonstigen Regelungen."
Lars73:
Damit findet hier der TVöD Anwendung. Es besteht Anspruch auf die entsprechende Eingruppierung. Bei der Ablehnung des PR kommt es auf die Begründung an. Die genannte halte ich für unerheblich.
Spid:
Wann wurde der Arbeitsvertrag geschlossen und wann das letzte Mal geändert?
Fuchs322:
Der Arbeitsvertrag wurde 1995 geschlossen. Auf die Schnelle habe ich einen Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag in 2011 und eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag in 2014 gefunden. Den letzten Änderungsvertrag muss es 2015/2016 wegen Teilzeit gegeben haben.
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