Autor Thema: Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL  (Read 18444 times)

TV-Ler

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Nachdem von der VBL in den letzten Monaten Neuberechnungen der Startgutschrift verschickt wurden, ist es u.U. nötig diese Neuberechnung zeitnah zu beanstanden.
So stellt das zumindest der VSZ, Verein zur Sicherung der Zusatzversorgungsrente, auf seiner Homepage dar:

http://vsz-ev.de/

Die Ausschlußfrist zur Beanstandung beträgt 6 Monate, also muss ggf. schnell gehandelt werden.

Kat

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #1 am: 02.01.2019 06:24 »
Ich verstehe nur Bahnhof. Vielelicht wären ein paar erklärende Worte, für wen das sinnvoll ist, nicht verkehrt. Danke schonmal dafür.

Kamikatze

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #2 am: 02.01.2019 14:11 »
Wenn Ihnen die Schlagworte "VLB" und "Startgutschrift" nichts sagen, betrifft es Sie (und alle, bei denen das genauso ist) nicht.  ;)

Frohes Neues!


Kat

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #3 am: 03.01.2019 06:33 »
VLB sagt mir tatsächlich nichts, nur VBL. Dann betrifft es mich wohl wirklich nicht.

Kamikatze

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #4 am: 03.01.2019 10:37 »
Sorry, Tippfehler, sollte natürlich VBL heißen.

Waren Sie am 2001 bereits im ÖD und bei der VBL versichert?

Kat

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #5 am: 03.01.2019 10:52 »
Ja. Ich bin seit 1989 im öD, immer Vollzeit beim gleichen Arbeitgeber. War damals auch schon verheiratet (scheint ja auch eine Rolle zu spielen) und über 21 Jahre alt, als ich da angefangen habe.  Steuerklasse habe ich irgendwann von IV auf III geänder, weiß aber nicht mehr genau wann.

Kamikatze

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #6 am: 03.01.2019 12:03 »
Dann sollten Ihre Verluste durch die Umstellung deutlich geringer ausfallen als z.B. bei mir (seit dem 20 LJ im ÖD, am 31.12.2001 nicht verheiratet, sondern erst 6 Wochen später). Viele Infos finden Sie hier:

In dem Thread "VBL Steuerklasse 1" hat Momo07 eine Reihe von Links angegeben. Dort finden Sie umfangreiche Infos zur Berechnung der Startgutschrift (die für mich, zugegebenermassen, immer noch ein Buch mit 7 Siegeln ist).

BAT

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #7 am: 03.01.2019 14:34 »
Ich verstehe nur Bahnhof. Vielelicht wären ein paar erklärende Worte, für wen das sinnvoll ist, nicht verkehrt. Danke schonmal dafür.

Ich habe es bis heute nicht verstanden. Und scheinbar gibt es ja keine einfache Antwort... - oder könnte man sagen, wer vor 20 oder 21 im öD angefangen hat, bekommt keine Korrektur der Startgutschrift.

Besser wäre es gewesen, wenn die VBL ALLEN Versicherten eine Mitteilung zusenden würde. Ich bin da ganze drei Jahre unter den Tisch gefallen, hatten wohl meine neue Anschrift nicht.

momo07

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #8 am: 05.01.2019 08:43 »
Quergedanken zur  Informationspolitik der ZVKs um die Startgutschriften, Zuschläge, Beanstandungen usw.

Für die Schwierigkeiten um die rentenfernen Startgutschriften sind nicht die ZVKs (also auch nicht die VBL) verantwortlich, sondern allein die Tarifparteien.

Geklagt werden muss aber stets gegen die jeweils zuständige ZVK.

Die ZVKs setzen die von den Tarifparteien im Altersvorsorgetarifvertrag (ATV) gemachten Änderungen in ihre jeweilige ZVK - Satzung um.

Die Versicherungen (hier die ZVKs) informieren ihre Versicherten nur im gesetzlich vorgeschriebenen Maß. Sie haben keine Verpflichtung zu einer "gedanklichen Rundum-Betreuung ihrer Versicherten". Diese Minimalvorgehensweise dürfte uns doch von anderen Versicherungen bekannt sein. Warum sollte sich eine ZVK da anders verhalten.

Was die Zusatzversorgungskasse (z.B. die VBL) verschweigt

Die rentenferne Startgutschrift wird bestimmt als Maximum von drei Größen:

•   "Mindestrente" (nach historischen Beiträgen)
•   "Mindeststartgutschrift" (wenn bis 31.12.2001 schon mindestens 20 volle Versicherungsjahre erreicht wurden)
•   "Formelbetrag"    (d.h. Voll-Leistung x erdienter persönlicher Versorgungsprozentsatz)

Wer auf keinen Fall einen Zuschlag nach der Neuordnung vom 08.06.2017 bekommen wird:

•   Versicherte, deren Startgutschrift durch die "Mindestrente" (nach historischen Beiträgen) bzw. die "Mindeststartgutschrift" bestimmt wurde. Das betrifft vor allem am 31.12.2001 alleinstehende Gering- bis Normalverdiener bis rund 4.000 EUR gesamtversorgungsfähiges Entgelt am 31.12.2001.
•   Versicherte, deren Startgutschrift zwar durch den "Formelbetrag" ermittelt wurde,   die aber schon sehr jung in die Zusatzversorgungskasse eingetreten sind, d.h. die Personen, die mit (65 - 44,4444) Jahren = 20,56 Jahren oder früher eingetreten sind. Dieser Personenkreis ("Früheinsteiger") konnte bis zum Rentenbeginn zum 65. LJ bisher auch mit dem festen Anteilssatz von 2,25 % pro Jahr Pflichtversicherungszeit mindestens 44,44.. Pflichtversicherungsjahre erreichen und damit den höchstmöglichen persönlichen Versorgungsprozentsatz. 

Zu Erläuterung der den VBL Versicherten zugesandten Zuschlagsbescheids gibt es im Internet seit September 2018 einen Standpunkt

http://www.startgutschriften-arge.de/3/SP_Verstaendnis_ZVK_STG_Bescheid2018.pdf

Wer seine Startgutschrift damals nicht beanstandet hat, jetzt keinen Zuschlag bekommt (siehe die obigen Zuschlagsbedingungn für die 2. Neuordnung vom 08.06.2017), wird jetzt auch keinen Zuschlagsbescheid über 0 € bekommen.   

Meine ganz persönliche Einschätzung:
(die man mir bitte nicht übelnehmen möge) aus jahrelangem Umgang mit der Thematik und jahrelangem Austausch mit vielen Betroffenen und deren Anwälten)

•   Komplizierte /komplexe Sachverhalte (hier die Zusatzversorgung des öD) erfordern eine gedankliche Auseinandersetzung, sich unabhängig von den ZVKs (z.B. der VBL) zu informieren. Dazu gibt es durchaus umfangreiches Material im Internet. Das bedeutet die absolute Notwendigkeit, sich der Mühe zu unterziehen, einen Lesevorgang zu starten!! Man muss es nur WOLLEN! Wenn man was nicht versteht, könnte man ja nachfragen. Sich der Frustration hinzugeben reicht leider nicht.

•   Noch ein wichtiger weiterer Aspekt, wenn man die tatsächlich völlig mißlungenen Übergangsregelungen für Rentenferne als Versicherter kritisieren und damit Ernst genommen werden möchte:  Man muss die Fakten kennen, ob einem die Satzungsregelungen gefallen oder auch nicht. Man muss sich bei Kritik schon bemühen, in Zusammenhängen zu denken. Die Startgutschrift bedarf z.B. einer Betrachtung als "System", bei dem man eben nicht so einfach zu seinen eigenen Gunsten einzelne Stellschrauben isoliert bewegen kann, die dann zu z.T. absurden Ergebnissen führen können (siehe die 1.Neuordnung der Tarifparteien vom 30.05.2011). 

•   Nebenbei: Die Startgutschriften gibt es seit etwa 2003. Es war also bereits mehr als 15 Jahre Zeit, sich mit der Versicherungsangelegenheit "Startgutschrift" auseinanderzusetzen.



« Last Edit: 05.01.2019 10:30 von momo07 »

BAT

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #9 am: 05.01.2019 10:38 »

•   Versicherte, deren Startgutschrift zwar durch den "Formelbetrag" ermittelt wurde,   die aber schon sehr jung in die Zusatzversorgungskasse eingetreten sind, d.h. die Personen, die mit (65 - 44,4444) Jahren = 20,56 Jahren oder früher eingetreten sind. Dieser Personenkreis ("Früheinsteiger") konnte bis zum Rentenbeginn zum 65. LJ bisher auch mit dem festen Anteilssatz von 2,25 % pro Jahr Pflichtversicherungszeit mindestens 44,44.. Pflichtversicherungsjahre erreichen und damit den höchstmöglichen persönlichen Versorgungsprozentsatz. 


Nun ja, bei mir ist halt die VBL noch nicht mal ihrer Mindestverpflichtung nachgekommen, den jährlichen Versicherungsnachweis zuzusenden, von daher... Klar, da muss man dann nach Jahren selbst aktiv werden und den Laden wieder am Laufen bringen.

Zudem bin ich beim Eintrittsalter vor 20,56 Jahren, andererseits durch die Ableistung des Grundwehrdienstes wiederum danach. Diese Einflüsse werden in der DRV durch das Bundesamt für Zivildienst ausgeglichen. Hat die VBL dies auch übernommen oder ist das unter den Tisch gefallen?

momo07

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #10 am: 05.01.2019 15:34 »
Hilft die Information aus III.2 in VBL-Info 1 vom Februar 2012 weiter? (Ich war weder bei der Bundeswehr noch beim Zivildienst)

https://www.vbl.de/de/app/media/resource/_gyrbi8a0.html

Ist man bei "Meine VBL" angemeldet, bekommt man sehr frühzeitig die Versicherungsnachweise, geänderten Bescheide usw) automatisch elektronisch in sein VBL Postfach übermittelt. Wer bei "Mein VBL" angemeldet ist, bekommt dann keine Papier-Infos mehr.

Meines Erachtens sind im Spätsommer / Herbst 2018 zunächst die Versicherungsnachweise 2017 incl. der ggf. geänderten Startgutschrift-Infos für Aktive übermittelt worden und dann ein Monat später die geänderten Startgutschriften und VBL Rentenbescheide an die VBL - Rentner gesandt worden.

Übrigens: In der alten Startgutschrift zum 31.12.2001 stehen ausführlich die der VBL gemeldeten Versicherungszeiten und zusatzversorgungsplfichtigen Jahresentgelte ab Pflichtversicherungsbeginn. Dann sollte es ein Leichtes sein, festzustellen, ob die BWehr-Zeit oder Zivildienstzeiet innerhalb oder ausserhalb der VBL - Pflichtversicherungszeit gelegen hat und ob dazu etwas bescheinigt wurde.

BAT

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #11 am: 06.01.2019 16:01 »
Danke schön. Ich habe noch mal nachgeschaut. Für die Zeit meines Zivildienstes steht dort ein fiktives Jahreseinkommen. Von daher dürfte größere Nachteile durch die Wehrpflicht in Bezug auf die VBL nicht gegeben sein.

Gruß

Controller

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #12 am: 08.01.2019 11:12 »
Mittlerweile sind es 18 Jahre seit der Umstellung. Viele Betroffene sind bereits tot und deren Ansprüche verfallen. Irgendwann wird sich das Thema, ähnlich wie bei den Renten für ehemalige Zwangsarbeiter, auf biologischem Weg erledigt haben.

TV-Ler

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #13 am: 08.01.2019 14:49 »
Mittlerweile sind es 18 Jahre seit der Umstellung. Viele Betroffene sind bereits tot und deren Ansprüche verfallen. Irgendwann wird sich das Thema, ähnlich wie bei den Renten für ehemalige Zwangsarbeiter, auf biologischem Weg erledigt haben.
"Irgendwann" wird sich das Thema selbstverständlich aus den genannten Grunden erledigt haben.
Dennoch ist ein solcher Hinweis zu diesem Zeitpunkt erkennbar unsinnig.

öfföff

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Antw:Beanstandung Neuberechnung Startgutschrift VBL
« Antwort #14 am: 16.01.2019 22:03 »
Quergedanken zur  Informationspolitik der ZVKs um die Startgutschriften, Zuschläge, Beanstandungen usw.


Kann man abschätzen wieviel Prozent der Betroffenen es einfach auf sich beruhen lässt (aus Desinteresse oder mangels Fähigkeit logischer Schlussfolgerungen), und damit die künftigen VBL-Bezieher vor hohen Ansprüchen durch Altfälle entlasten?