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Eingruppierung Qualifikation

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Spid:
Die Zulage ist zwingend zu zahlen, wenn die Voraussetzungen der Vorbemerkung Nr. 7 Abs. 3 EGO gegeben sind, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich. Wenn Du einen angebotenen AL2 jedoch verweigerst oder den Besuch mindestens grob fahrlässig vereitelst oder die Prüfung wiederholt nicht bestehst, entfällt der Anspruch.

Hubert:
Danke!!!

nichts_tun:
Aber auf den Geltungsbereich der Vorbemerkung Nr. 7 achten. Sonst gibt's keine Zulage.

Spid:
Dann braucht es aber auch keinen AL2 für die E9b.

Skedee Wedee:

--- Zitat von: Hubert am 14.12.2018 17:00 ---Was heißt das? Verstehe nicht ganz. Steht mir eine Zulage zu? Muss ich diese beantragen. Ich habe nicht vor, dass ich einen AL2 oder ein Studium absolviere!

--- End quote ---

Nochmals der Hinweis: Wenn Du einen angebotenen AL2 verweigerst, den Besuch trotz Möglichkeit nicht wahrnimmst oder die Prüfung wiederholt nicht bestehst, entfällt der Anspruch wieder.

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