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Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag

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mschonline:
Hallo zusammen!
Seit dem 01. Okt. 2018 bin ich bei einem neuen Arbeitgeber. Vor Vertragsbeginn rechnete ich aus, dass ich zum 01.10.18 genau drei Jahre im ö.D. verbracht habe und entsprechend in Stufe 3 eingestuft werden würde. Hatte in meiner Rechnung aber übersehen, dass ich bei eibem vorherigen AG nicht zum ersten, sondern zum zehnten eines Monats begonnen hab. Es fehlten mir also 10 Tage zu den 3 Jahren. Nun müsste ich wegen 10 Tagen ganze 2 Jahre (in diesem Vertragverhältnis) nacharbeiten, um in die Stufe 3 zu kommen?

Gibt es eine Möglichkeit das zu umgehen? Einen neuen Vertrag aufsetzen ginge nur mit Unterbrechung habe ich gelesen. Darf der AG mich "vorzeitig" höherstufen auf mein Ersuchen, wenn ich sonst kündigen würde, weil ich anderswo nun mit Stufe 3 anfangen könnte?  Es gibt eine Stufenlaufzeitverkürzung wegen besonderen Leistungsniveaus. Könnt man aus 2 Jahren Laufzeit z.B. 3 Monate machen und mich zum 01.01.19 hochstufen?

Beste Grüße

Skedee Wedee:

--- Zitat von: mschonline am 15.12.2018 09:52 ---Darf der AG mich "vorzeitig" höherstufen auf mein Ersuchen, wenn ich sonst kündigen würde, weil ich anderswo nun mit Stufe 3 anfangen könnte?  Es gibt eine Stufenlaufzeitverkürzung wegen besonderen Leistungsniveaus. Könnt man aus 2 Jahren Laufzeit z.B. 3 Monate machen und mich zum 01.01.19 hochstufen?

--- End quote ---

Ich würde Dich gehen lassen. Reisende soll man nicht aufhalten und erpressen lassen würde ich mich erst gar nicht.  8)

Du hast erst zum 01.10.2018 angefangen und begehrst jetzt schon wegen besonderem Leistungsniveau eine Stufenlaufzeitverkürzung - vermutlich während der Probzeit? Also bitte, sei mal ehrlich... oder träum´ weiter.  ::) Es spricht ja nicht gerade für ein besonderes Leistungsniveau, wenn Du schon nicht in der Lage bist, Dein eigenes Vertragsverhältnis zu überblicken und Dich letztendlich um zehn Tage verrechnest.

Spid:
Eine Stufenlaufzeitverkürzung ist tariflich nur für das Erreichen der Stufen 4-6 vorgesehen. Die Verweildauer von 3 Jahren im öD wäre für die Stufenzuordnung ohnehin unbeachtlich gewet.

Skedee Wedee:
Nun, ich denke der TE war wohl auf § 16 Abs. 2 TVöD  (dreijährige einschlägige Berufserfahrung) oder Abs. 2a aus. Aber für Abs. 2 waren die drei Jahre einfach nicht erreicht (bzw. war die Berufserfahrung überhaupt einschlägig?) und Abs. 2a ist eine Kann-Regelung, also vor Vertragsunterschrift zu verhandeln.

Jetzt hinterher kommen und sein eigenes Unvermögen (§ 16 Abs. 2a) durch Erpressung zu kompensieren - darauf reagieren einige Arbeitgeber allergisch.

Spid:
Die Kann-Regelung aus Abs. 2a wollte der AG offenbar zumindest nicht oder nicht in dem gewollten Maße anwenden, aber auch hier wären 3 Jahre im öD unbeachtlich gewesen - denn diese führten ja nicht zwingend in Stufe 3.

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