Autor Thema: Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag  (Read 7716 times)

Spid

  • Gast
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #15 am: 15.12.2018 10:51 »
Und inwiefern soll diese Vorbringung dazu geeignet sein, meine völlig korrekte Aussage als „falsch“ zu charakterisieren?

mschonline

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #16 am: 15.12.2018 11:01 »
Ein Sprachchat wär was feines...
3 Jahre  einschlägige Berufserfahrung im ö.D. = Bei Neueinstellung Stufe 3.
Ich zum 01.10.18 = 2 Jahre 355 Tage einschlägige Berufserfahrung.
Ich heute = über 3 Jahre
Tarifrechtlich war die Einstufung pingelig, aber ok. Ich bin ja auch pingelig.
Es geht nur um die Frage, ob es jetzt die Möglichkeit gibt, dass mein AG mir Stufe 3 gibt und wie er das machen kann, da ich sonst wegen eines anderen Angebotes wechseln würde, aber von mir aus nicht wechseln muss, wenn es andere Möglichkeiten gibt.
« Last Edit: 15.12.2018 11:03 von mschonline »

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #17 am: 15.12.2018 11:03 »
Daher nochmals die Frage nach der bisherigen und der neuen Entgeltgruppe.

mschonline

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #18 am: 15.12.2018 11:04 »
EG verschieden. Meiste Zeit 9, zuletzt übergangsweise 7. Jetzt wieder 9.

Skedee Wedee

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 277
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #19 am: 15.12.2018 11:06 »
Dann liegen auch nicht annähernd drei Jahre einschlägige Berufserfahrung vor.

Spid

  • Gast
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #20 am: 15.12.2018 11:10 »
Arbeits- und tarifrechtlich ist die Besserstellung eines AN gegenüber den tariflichen Regelungen nicht zu beanstanden.

Wenn Du nach eigener Wahrnehmung pingelig bist, wie kommt es dann zu den vielen Ungenauigkeiten? 3 Jahre im öD sind für die Stufenzuordnung völlig unbeachtlich. Ungeachtet von Kann-Regelungen wie der aus §16 Abs. 2a TVÖD, von der der AG ja dahingehend hätte Gebrauch machen können, daß Du nach 10 Tagen hättest höhergruppiert werden können, was er aber offenkundig nicht wollte, bedarf es einschlägiger Berufserfahrung für einen Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung bei Einstellung. Diese liegt dann vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird - und kann nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,478
Antw:Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag
« Antwort #21 am: 15.12.2018 14:45 »
EG verschieden. Meiste Zeit 9, zuletzt übergangsweise 7. Jetzt wieder 9.
Womit du selbst ohne Wechsel keinen Anspruch auf die höhere Stufe hättest, wenn das "zuletzt" < 2 Jahre ist. Warst du zuletzt 2 Jahre in der EG9? Denn erst nach zwei Jahren in der EG9 würdest du ohne Arbeitsplatzwechsel in der Stufe 3 ankommen.
Soweit das Recht.
Wenn dein AG will, kann er dir immer mehr Geld aussertariflich geben. Wenn er gewollt hätte, dann hätte er dir bei Einstellung eine höher Stufe zuweisen können.