Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Vorzeitige Höherstufung im laufenden Vertrag

<< < (5/5)

Spid:
Arbeits- und tarifrechtlich ist die Besserstellung eines AN gegenüber den tariflichen Regelungen nicht zu beanstanden.

Wenn Du nach eigener Wahrnehmung pingelig bist, wie kommt es dann zu den vielen Ungenauigkeiten? 3 Jahre im öD sind für die Stufenzuordnung völlig unbeachtlich. Ungeachtet von Kann-Regelungen wie der aus §16 Abs. 2a TVÖD, von der der AG ja dahingehend hätte Gebrauch machen können, daß Du nach 10 Tagen hättest höhergruppiert werden können, was er aber offenkundig nicht wollte, bedarf es einschlägiger Berufserfahrung für einen Anspruch auf eine höhere Stufenzuordnung bei Einstellung. Diese liegt dann vor, wenn die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgesetzt wird - und kann nicht in einer niedrigeren Entgeltgruppe erworben werden.

MoinMoin:

--- Zitat von: mschonline am 15.12.2018 11:04 ---EG verschieden. Meiste Zeit 9, zuletzt übergangsweise 7. Jetzt wieder 9.

--- End quote ---
Womit du selbst ohne Wechsel keinen Anspruch auf die höhere Stufe hättest, wenn das "zuletzt" < 2 Jahre ist. Warst du zuletzt 2 Jahre in der EG9? Denn erst nach zwei Jahren in der EG9 würdest du ohne Arbeitsplatzwechsel in der Stufe 3 ankommen.
Soweit das Recht.
Wenn dein AG will, kann er dir immer mehr Geld aussertariflich geben. Wenn er gewollt hätte, dann hätte er dir bei Einstellung eine höher Stufe zuweisen können.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version