Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung Bauhofleiter

<< < (3/3)

Spid:
Keine Deiner Vorbringungen ist dazu geeignet darzulegen, daß Du einfach so auswählen könntest, ob Du Deine auszuübende Tätigkeit ausübst oder nicht.

wap:
Am besten suchst du mal das Gespräch mit deinem Vorgesetzten. Aber bereite dir ein paar gute Argumente vor.
Aussagen wie "Ich will mehr weil die anderen ebenfalls eine E4 erhalten" sind nicht zielführend. Eingruppierungen anderer Mitarbeiter sind für dich uninteressant. Wenn du neue Aufgaben hinzu bekommst ist eine Überarbeitung deiner Arbeitsplatzbeschreibung sowieso notwendig, denn diese Tätigkeiten müssen dir ja auch wieder offiziell übertragen werden. Vielleicht ergibt sich ja dann aus der Bewertung deiner Arbeitsvorgänge eine höhere Eingruppierung.


Und zu deinen fünf Überstunden kann man nur sagen dass diese grundsächlich erst mal durch den Vorgesetzten Anzuordnen sind und dir dann auch die entsprechende Vergütung zzgl. Überstundenzuschlag zusteht.
Machst du diese einfach ohne Anordnung bist du selbst schuld und bleibst darauf sitzen.

citar0:
Erstaunlich wie niedrig ihr eingruppiert seid. Meine zwei Bauhofleiter (Doppelspitze) sind in 9a, selbst unsere Straßenreiniger sind in 4 oder auch 5, wenn die Kehrmaschine gefahren werden muss. Der größte Teil, so auch ich, ist in EG6 eingruppiert. Bauhof umfasst 40 Mitarbeiter.

Squix:
Der Vergleich eines Bauhofes mit weit unter 10 MitarbeiterInnen mit einem Bauhof mit ca. 40 MitarbeiterInnen sowie entsprechender Eingruppierung ist ja auch sehr fragwürdig.

Maßgeblich ist, wie dargelegt, die Tätigkeit an sich und diese wird gerade, wie auch das Leistungsspektrum des Bauhofs an sich, bei der Bauhofleitung stark abweichen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version