Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierung Bauhofleiter
Squix:
Erfahrungsgemäß decken sich die Leistungen im Bereich der Grünpflege kommunaler Bauhöfe kaum mit dem Bedarf einer Berufsausbildung zum/zur Gärtner/in. Heckenschnitt, Ersatzbepflanzung sowie die Pflege des Straßenbegleitgrüns sind eher Aufgaben die selbst die Zuordnung zu den "schwierigen Tätigkeiten" kaum begründen lassen. Die Berufsausbildung geht da weit übers Ziel hinaus. Bei einer kleineren Gemeinde unter 5.000 EW ist das sicher nicht anders.
Der Blick ins Lohngruppenverzeichnis bringt die Gärtner erst bei LG 6 ins Spiel, allerdings mit weit anderen Leistungen als denen kommunaler Bauhöfe.
Ich behaupte mal, dass ihr grundsätzlich alle in der EG 3 eingruppiert seid - man dich mit Ernennung zum Bauhofleiter jedoch nach EG 4 vergütet (gängige Praxis) - statt mit eine Zulage zu zahlen. Auch für der übliche "Schriftkram" in Bauhöfen (Stundenzettel eintippen, evtl. mal am Vergabeverfahren mitwirken) nicht unbedingt zur Eingruppierung in die EG 5 (wahrscheinlich auch eher EG 3).
Bezüglich der EG 4 deiner Kollegen irrt der AG (evtl.) - was für deine Eingruppierung egal ist.
wap:
Sind dir diese Tätigkeiten im Gala.-bau. oder ähnliches auch schriftlich übertragen worden? Siehe Arbeitsplatzbeschreibung. Denn nur was da drin steht ist erst mal relevant für deine Eingruppierung.
Zu beachten ist hier, dass nur die ordnungsgemäß übertragenen auszuübenden Tätigkeiten Berücksichtigung finden können. Tätigkeiten, die ohne Übertragung, z.B. wegen des persönlichen Interesses der Arbeitsplatzinhaberin oder des Arbeitsplatzinhabers wahrgenommen werden oder die durch dazu nicht befugte Stellen oder Beschäftigte übertragen wurden, dürfen bei der Bewertung nicht berücksichtigt werden.
Dort steht auch welche Qualifikation zur Erledigung der jeweiligen Arbeitsvorgänge erforderlich ist. Und nur das ist dann eingruppierungsrelevant.
Also erst mal Arbeitsplatzbeschreibung anfordern und dann kann man weiter sehen.
Gemeindearbeiter:
Es sind ja nicht nur gärtnerischen Aufgaben die in meiner Arbeitsbeschreibung stehen..es stehen drin z.Bsp. Verteilung der Arbeiten an die Angestellten, Überwachung der Heizungsanlagen der Kindergärten, Rathaus , Grundschule etc. Hausmeisteraufgaben, neu demnächst Straßenkontrollen ABC Kategorie und und und , da glaub ich geb ich den Bauhof Leiter wieder ab weil hab ja eh nix davon gegenüber den anderen
Spid:
Wieso denkst Du, Du hättest diese Option?
Gemeindearbeiter:
Weil es so ist, ich arbeite pro Woche 5 Std. länger als die anderen ohne Bezahlung und hab die Verantwortung für das gleiche Entgelt wie die anderen auch...da kann ja wohl was nicht hinhauen
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