Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Vertretungszulage nur anteilig erlaubt?

(1/2) > >>

Andrea:
Hallo, ich habe folgende Frage: Ich bin Angestellter im im Tvöd Bund und in EG11 Stufe 6 eingruppiert. Arbeite dort seit mehr als 10 Jahren. Der Abteilungsleiter hat folgende Stellenbeschreibung  EG 15 für Stellv.GESCHÄFTSFÜHRUNG 50% - EG 14 Personal 25% - EG 14 Finanzen 25%
Ich soll nun die Vertretung übernehmem: Abteilungsleiter übernimmt komplette GF, 25% Personalleitung bleibt auch bei ihm.
25% aus Finanzen werden mir übertragen (zumindest für die nächsten 6 Monate). Darf der Arbeitgeber mir nur die 25%ige Zulage zahlen, obwohl die Abteilung aus 50% Personal und 50% Finanzen besteht? Dankeschön.

Spid:
Die Zulage ist zu der Entgeltgruppe zu zahlen, die sich aufgrund der gesamten auszuübenden Tätigkeit ergäbe, wenn die Tätigkeit dauerhaft übertragen würde.

MoinMoin:
Es ist doch erstmal zu prüfen, welche EG sich ergibt, wenn man 25% Personal (EG14) und der Rest Tätigkeit xy (EG11) ist.
Könnte doch auch sein, dass dann alles bei EG11 bleibt, oder?

Spid:
Ja, diese Möglichkeit ist meiner Wiedergabe der maßgeblichen tariflichen Regelungen immanent.

Organisator:
@ Andrea

Zunächst einmal brauchst Du eine neue Tätigkeitsdarstellung. Erst dann kann geprüft werden, ob neue auszuübende Tätigkeiten vorliegen und wie diese eingruppiert sind.

Bei 75 % E 11 wären 25 % E 14 nicht bewertungsrelevant.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version